Die BO Milch hat zur Erhöhung der Rechts- und Vertragssicherheit einen Standardvertrag für den Erst- und den Zweitmilchkauf genehmigt. Der Inhalt des Vertrags stützt sich auf einen Massnahmenkatalog zur Stabilisierung des Milchmarktes, welcher im November 2010 von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde. Kernelement des Standardvertrags ist die produktspezifische Bezahlung des Rohstoffes Milch in Abhängigkeit der am Verkaufspunkt realisierten Wertschöpfung. Diese Abstufung des Milchpreises wird als Segmentierung bezeichnet. Mit der damit angestrebten Transparenz beim Milchkauf erhalten die Produzenten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Mengenplanung. Dieses Vorgehen leistet einen Beitrag zur Verhinderung von Milchmengen, welche über dem Marktbedarf liegen und wertschöpfungsstarke Märkte - und letztendlich die Produzentenpreise - bedrohen. Der Bundesrat hat auf Gesuch der BO Milch den Standardvertrag für Nichtmitglieder als verbindlich erklärt; d.h. die vertraglichen Vorgaben sind für sämtliche Akteure der Schweizerischen Milchwirtschaft gültig.
Die einzelnen Stabilisierungsmassnahmen im Überblick:
Unterteilung der vermarkteten Milch in die Segmente A, B und C
In den Milchkaufverträgen sind die Milchmengen gemäss folgender Segmentierung aufzuführen:
| Segment | Verwendung der Milch |
| A-Segment |
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| B-Segment |
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| C-Segment |
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Richtpreise
Regelmässige Festlegung und Publikation von Richtpreisen für die Milchpreise in den Segmenten A, B und C.
Mindestmenge im A-Segment
Jede PO und PMO hat mindestens 60 % der Gesamtmilchmenge im A-Segment.
Regelung C-Menge
Die Lieferung der C-Milch ist für den Milchproduzenten freiwillig.
Transparenz über die Verwertung der Milchmengen der einzelnen Segmente
Die Geschäftsstelle der BO Milch publiziert regelmässig die Gesamtmengen der A-, B- und C-Mengen. Die von den Marktakteuren gemeldeten Mengen der verschiedenen Segmente gelten als vertrauliche Information und werden nur als nationale Gesamtsummen öffentlich bekannt gegeben.
Ombudsstelle
Bei festgestellten Unregelmässigkeiten bei den Mengenangaben können die Marktakteure die Geschäftsstelle der BO Milch als vertrauliche Ombudsstelle beiziehen.



Standardvertrag und Segmentierung