Grüner Teppich  -  Branchenstandard
für Nachhaltige Schweizer Milch


Der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch wurde am 1. September 2019 eingeführt. Dieser Standard definiert die Mehrwerte der Schweizer Milch.

Die Produzenten müssen 10 Grundanforderungen sowie 2 Zusatzanforderungen erfüllen, damit ihre Milch den Standard erfüllt. Die Verarbeiter müssen einen Nachhaltigkeitsnachweis erbringen. Der Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen wird für Molkereimilch im A-Segment ausbezahlt, die den Standard erfüllt.

Die Branchenorganisation Milch bekennt sich dazu, dass ausschliesslich Milch und Rahm produziert, gesammelt, verarbeitet und verkauft werden, die die Anforderungen des Grünen Teppichs erfüllen oder die als «Übergangsfrist» angemeldet sind



Grüner Teppich für Milchproduzenten mit besonderen betrieblichen Voraussetzungen


  • Die Kompensationen «Basis-Gesundheitsprogramm Rindvieh», «Sömmerung» und «8 Aren Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung» stehen zur Auswahl (mit Nachhaltigkeitszuschlag).
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Betrieb für eine «Übergangsfrist» registrieren, die bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist (ohne Nachhaltigkeitszuschlag).



Weitere Informationen

Sonderregelung für Ausstellungen und Forschung

Ausstellungen

Plattformen (BEA Expo, Olma, Expo Bulle, Vianco-Arena etc.) dürfen ihre Milch abliefern, ohne die BNSM-Anforderungen erfüllen zu müssen, falls:

  • die Plattform als Milchproduzent gilt, ihre Milch an einen Erstmilchkäufer verkauft;
  • ihre Kühe normalerweise nicht länger als 14 Tage am Stück in der Plattform eingestallt sind;
  • die Plattform bei der BO Milch ein Gesuch für eine Sonderregelung eingereicht hat, das bewilligt wurde.

Die für eine Sonderregelung zugelassenen Plattformen werden auf der Website der BO Milch publiziert.

Für diese Milch wird der Nachhaltigkeitszuschlag gemäss BNSM-Reglement, Anhang 5, ausbezahlt.

Form-Sonderreg-BNSM-Ausstellungen.pdf

Anerkannte Plattformen

  • Vianco Chommle, 6222 Gunzwil
  • Vianco-Arena, 5505 Brunegg
  • Stierenmarktareal, 6300 Zug
  • Arc Jurassien Expo, 2350 Saignelégier
  • ExpoGimel, Route d'Aubonne 26, 1188 Gimel (05. April 2025)
  • Bière Expo 2025, Route du Camp 4, 1145 Bière (12. April 2025)
  • Eliteschau beider Basel, Schulgasse, 4207 Bretzwil (12. April 2025)
  • Regionalschau Wasseramt, Talacker 1, 4566 Oekingen (12. April 2025)
  • LUGA, Messe Luzern, Allmend Luzern, 6003 Luzern (25. April bis 4. Mai 2025)

Forschung

Institutionen, die gezielte, wissenschaftliche Versuche im Bereich der Milchproduktion durchführen und gleichzeitig Milch produzieren, dürfen ihre Milch abliefern, obwohl eine oder mehrere BNSM-Anforderungen wegen der Versuchstätigkeit nicht erfüllt werden kann.

Bedingungen:

  • Die Institution stellt einen Antrag an die BO Milch, der durch die Geschäftsstelle beurteilt und bewilligt wird, sofern das Tierwohl demjenigen des BNSM entspricht;
  • der Versuch ist von einer staatlichen Stelle bewilligt (Bewilligung für Versuchstierhaltung des kantonalen Veterinäramts).

 

Die für eine Sonderregelung zugelassenen Forschungsinstitutionen werden auf der Website der BO Milch publiziert. Für diese Milch wird der Nachhaltigkeitszuschlag gemäss BNSM-Reglement, Anhang 5, ausbezahlt.

Form-Sonderreg-BNSM-Forschung.pdf

Anerkannte Forschungsinstitutionen

  • AgroVet-Strickhof, 8315 Lindau

Der "Grüne Teppich" beim Käse

Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch
in Käsereien und im Käsehandel

Grundsätzliches

  • Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch ist gleichbedeutend mit Grüner Teppich
  • «swissmilk green» ist eine geschützte Kennzeichnung im Besitz der BO Milch. Sie basiert auf dem Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch. Milch, die nach den Anforderungen des Branchenstandards produziert und verarbeitet wird, darf, muss aber nicht, mit «swissmilk green» ausgezeichnet werden.
  • Die Massenbilanzierung ist bis zum 31. Dezember 2023 zulässig. Anschliessend gilt eine Warenflusstrennung (analog anderer Labels wie der Bio-Suisse-Knospe).

 

Häufig gestellte Fragen

210204_BNSM_Kaesereien_d_2.pdf



Milchgeldabrechnung von Käsereien
Nicht verkäste, in den Molkereikanal verkaufte Milch

Die Audits zum Grünen Teppich in Käsereien und Molkereien zeigen, dass bei der Gestaltung der Abrechnungen für nachhaltige Milch, die in den Molkereimilchkanal fliesst (nachhaltige, nicht verkäste Milch), Unklarheiten auftreten. Mithilfe dieses Merkblatts werden sie ausgeräumt.

 

Merkblatt "Milchgeldabrechung Käsereien"

Merkblatt_Milchgeldabrechnung_Kaesereien_2.pdf


Reglemente und Weisungen
Reglement Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch

230414_Reglement_BNSM_V3_2.pdf


Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch - Weisungen und Sanktionen Produktion

231117_Weisungen_Produktion_2.pdf


Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch - Weisungen und Sanktionen Erst- und zweitmilchkäufer

250101_Weisungen_Erstmilchkauf_2.pdf




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