Vorwort
Mitglieder
Organisationen der Produzenten
- Aaremilch AG
- Arnold Produkte AG
- Association des producteurs de lait de Cremo SA APLC
- Association des producteurs de Milco APLM
- Association des producteurs de Nestlé Broc APLN
- Fédération des sociétés fribourgeoises de laiterie FSFL
- MIBA Genossenschaft
- Mittelland Milch
- mooh Genossenschaft
- OP Federazione ticinese produttori di latte
- OPU Laiteries Réunies de Genève LRG
- PMO Strähl
- PMO Züger/Forster
- PO Ostschweiz
- Prolait – Fédération laitière
- Schweizer Milchproduzenten SMP
- Vereinigung Berner Milchproduzenten Cremo VBMC
- Zentralschweizer Milchproduzenten ZMP
Unternehmen der Milchindustrie
- Baer AG
- Cremo SA
- Emmi Schweiz AG
- Hochdorf Swiss Nutrition AG
- Milco Industrie SA
- Nestlé Suisse SA
- Swiss Premium AG
- Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie VMI
- Vereinigung Schweizerischer Mittelmolkereien VSMM
- Züger Frischkäse AG
Gewerbliche Käser
- Fromarte
- Association des artisans fromagers romands AFR
- Bernischer Milchkäuferverband
- Genossenschaft Ostschweizer Milchverarbeiter
- Verband der Zentralschweizer Käsermeister ZSKM
Detailhandel
- Coop
- Aldi Suisse
Organe
Vorstand
Vertreter Interessengruppe «Produktion»
Ordentliche Vorstandsmitglieder
Bigler Rudolf | Aaremilch AG, Lyss (Vizepräsident) |
Banga Christian | MIBA, Aesch BL |
Beuret Boris | SMP, Bern |
Dörig Sepp | PO Ostschweiz, Schönenberg an der Thur |
Dummermuth Jürg | Mittelland Milch, Suhr |
Egli Hanspeter | SMP, Bern |
Furrer Pirmin | ZMP, Luzern |
Hagenbuch Stephan | SMP, Bern |
Hirt Mireille | APLC, Bulle |
Schwager René | mooh Genossenschaft, Zürich |
Stellvertretende Vorstandsmitglieder
Benoit Marc | Prolait, Romainmôtier |
Maudonnet Vincent | APLN, Bossennens |
Nicolet Yves | FSFL, Bulle (ab 24. April 2024) |
Stettler Fritz | PMO Züger Forster, Frauenfeld |
Yerly Gabriel | FSFL, Bulle (bis 24. April 2024) |
Vertreter Interessengruppe «Verarbeiter / Handel»
Ordentliche Vorstandsmitglieder
Hauser Manuel | Emmi Schweiz AG, Luzern |
Aschwanden Hans | ZSKM, Seelisberg |
Gygax Jacques | Fromarte, Bern |
Hinterberger Andreas | Berg-Käserei Gais, Gais |
Hirt Lorenz | VMI, Bern |
Muntwyler Marc | Coop, Basel |
von Wyl Andreas | Hochdorf Swiss Nutrition AG, Hochdorf (ab 24. April 2024) |
Wegmüller Andreas | Cremo SA, Villars-sur-Glâne |
Züger Christof | Züger Frischkäse AG, Oberbüren |
Stellvertretende Vorstandsmitglieder
Imhof Daniel | Nestlé Suisse SA, Vevey |
Kolly Benoît | Laiterie du Mouret, Ferpicloz |
Krumm Christian | Aldi Suisse AG, Schwarzenbach |
Meier Martin | Swiss Premium AG, Dietikon |
Organisation
Geschäftsstelle
Kohler Stefan | BO Milch, Bern |
Grossenbacher Michael | BO Milch, Bern |
Parel Anne-Thérèse | BO Milch, Bern (ab 16. September 2024) |
von Glutz Samuel | BO Milch, Bern (bis 1. Februar 2024) |
Revisor
Mathys Dieter | Engel Copera AG, Bern-Liebefeld |
Sanktionskommission
Hänni Peter | Regionalgericht Oberland, Thun (Präsident) |
Challandes Anne | Landwirtin, Fontainemelon (NE) |
Emmenegger Guy | eh.legal, Bern |
Rufer Martin | SBV, Brugg |
Ryser Peter | BO Butter, Bern |
Kommission Buttermarkt
Diese Kommission ersetzt ab August 2024 die bisherige Kommission Butterimporte und die bisherige Begleitgruppe Fonds Regulierung.
Begleitgruppe Fonds Rohstoffverbilligung Nahrungsmittelindustrie
Bigler Rudolf | Aaremilch, Lyss |
Furrer Urs | Chocosuisse, Bern (bis Juli 2024) |
Hagenbuch Stephan | SMP, Bern |
Hirt Lorenz | VMI, Bern |
Imhof Daniel | Nestlé Suisse SA, Vevey |
Ryser Peter | BO Butter, Bern |
von Wyl Andreas | Hochdorf Swiss Nutrition AG, Hochdorf |
Wehrli Roger | Chocosuisse, Bern (ab Juli 2024) |
Weilenmann Daniel | Emmi Schweiz AG, Luzern |
Kohler Stefan | BO Milch (Koordination und Leitung) |
Begleitgruppe Fonds MPC-Box
Bigler Rudolf | Aaremilch, Lyss |
Hagenbuch Stephan | SMP, Bern |
Hirt Mireille | APLC, Bulle |
von Wyl Andreas | Hochdorf Swiss Nutrition AG, Hochdorf |
Wegmüller Andreas | Cremo SA, Villars-sur-Glâne |
Weilenmann Daniel | Emmi Schweiz AG, Luzern |
Kohler Stefan | BO Milch (Koordination und Leitung) |
Kommission Biomilch
Huser Jasmin | Bio Suisse, Basel |
Estermann Dominik | ZMP, Luzern |
Glauser Bendicht | Biomilchpool GmbH, Niederuzwil |
Gygax Jacques | Fromarte, Bern |
Hauser Manuel | Emmi Schweiz AG, Luzern |
Herwig Thomas | Bio Suisse, Basel |
Käch Pitt | Progana, Riaz |
Stojanovic Darko | Coop, Basel |
Wegmüller Andreas | Cremo SA, Villars-sur-Glâne |
Kohler Stefan | BO Milch, Bern (Koordination und Leitung) |
Kommission Ausnahmegesuche Swissness und Kommission Lizenzvergabe «swissmilk green»
Beuret Boris | SMP, Bern |
Bigler Rudolf | Aaremilch, Lyss |
Gygax Jacques | Fromarte, Bern |
Hagenbuch Stephan | SMP, Bern |
Hirt Lorenz | VMI, Bern |
Imhof Daniel | Nestlé Suisse SA, Vevey |
Kohler Stefan | BO Milch, Bern (Koordination und Leitung) |
Kommission Ausnahmen BTS/RAUS Grüner Teppich
Dummermuth Jürg | Mittelland Milch, Suhr |
Meier Peter | Emmi Schweiz AG, Luzern |
Reinhard Thomas | SMP, Bern |
Grossenbacher Michael | BO Milch, Bern (Koordination und Leitung) |
Kommission Milchprüfung (Stand Oktober 2024)
Ingenhoff Jan-Erik | Agroscope, Bern-Liebefeld |
Hervet Sandrine | BLV, Bern-Liebefeld |
Robiani Sarah | mooh, Zürich (Vertreterin für BO Milch) |
Gygax Jacques | Fromarte, Bern |
Reist Pierre | Fromarte, Bern |
Schär Samuel | SZZV, Zollikofen (andere Säugetieren AST) |
Hagenbuch Stephan | SMP, Bern |
Dummermuth Jürg | Mittelland Milch, Suhr (Vertreter von SMP) |
Wegmüller Andreas | Cremo SA, Villars-sur-Glâne (Vertreter von VMI) |
Lottaz Salome | Elsa Group, Estavayer (Vertreterin von VMI) |
Hostettler Mirjam | TSM Treuhand, Bern |
Stadelmann David | TSM Treuhand, Bern |
Kohler Stefan | BO Milch, Bern (Leitung) |
Grossenbacher Michael | BO Milch, Bern (Koordination) |
Beck Christian | Suisselab, Zollikofen (Gast) |
Jungo Laurence | Suisselab, Zollikofen (Gast) |
Schnebli Kurt | Fromarte, Bern (Gast) |
Reinhard Thomas | SMP, Bern (Gast) |
Kommission Wirtschaftspolitik und Kommunikation (KWK)
Beuret Boris | SMP, Bern |
Gygax Jacques | Fromarte, Bern |
Hagenbuch Stephan | SMP, Bern |
Hirt Lorenz | VMI, Bern |
Schwager René | mooh Genossenschaft, Zürich (bis November 2024) |
Banga Christian | MIBA, Aesch (ab November 2024) |
Weilenmann Daniel | Emmi Schweiz AG, Luzern |
Grossenbacher Michael | BO Milch (Koordination und Leitung) |
Vorstandssitzungen und Delegiertenversammlung
Vorstandssitzungen 2024
Der Vorstand der BO Milch traf sich 2024 zu vier ordentlichen Sitzungen und fällte in drei Zirkularbeschlüssen Entscheide.
Ordentliche Vorstandssitzung vom 1. März 2024
- Entscheid für die Einführung des Klimarechners mit einer Entschädigung von 1 Rappen pro Kilogramm klimageprüfte Milch. Der Klimarechner ist auf allen Stufen freiwillig. Der Entscheid muss an der Delegiertenversammlung noch bestätigt werden.
- Der Richtpreis für Molkereimilch des A-Segments bleibt im zweiten Quartal 2024 unverändert bei 79 Rp./kg. Er wird ab 1. Juli 2024 für sechs Monate auf 82 Rappen erhöht.
- Der Einzug für den Fonds beträgt ab 1. Juli 2024 den ganzen Betrag der Zulage für Verkehrsmilch (5 Rappen).
- Verabschiedung der Branchenvision zuhanden der Delegiertenversammlung.
Ordentliche Vorstandssitzung vom 22. Mai 2024
- Wahl einer Arbeitsgruppe als Partnerin des BLW bei den Gesprächen für einen Lösungsvorschlag zur Motion Nicolet.
- Zusatzregelung zu Anhang 1 Fonds Rohstoffverbilligung für mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung von Spezial-Milchpulver.
- Wahl einer Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der Fondsreglemente
- Projektorganisation für den Aufbau Klimarechner
Ordentliche Vorstandssitzung vom 28. August 2024
- Diskussion und Entscheide zu Anpassungen im Fonds Rohstoffverbilligung und Fonds Regulierung zuhanden einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung im September.
- Wahl der neuen Kommission Buttermarkt
- Wahl eines wissenschaftlichen Beirats für das Projekt «Klimarechner»
Ordentliche Vorstandssitzung vom 15. November 2024
- Festlegung des A-Richtpreises per 1. Januar 2025 auf unverändert 82 Rappen.
- Wahl von Barto als IT-Partner für den BOM-Klimarechner.
- Weitere Entscheide für den Fonds Regulierung
Daneben fällte der Vorstand drei Entscheide per Zirkularbeschluss
- Der Vorstand entschied zuerst im März über den Grundsatz und dann im April über konkrete Anpassungen in den Weisungen zum Fonds Rohstoffverbilligung über Massnahmen für eine Erhöhung der Beiträge für Milcheiweiss. Die Entscheide sind vorbehältlich der Reglementanpassungen durch die Delegierten gefällt worden.
- Ein ähnlicher Entscheid war im Oktober notwendig. Hier ging es aber um konkrete Massnahmen im Fonds Regulierung für die Marktentlastung.
Delegiertenversammlung 2024
Ordentliche Delegiertenversammlung vom 24. April 2024
Die BO Milch führte im April die ordentliche Delegiertenversammlung im Kongresszentrum Ador Sorell in Bern mit den folgenden Schwerpunktthemen durch:
- Genehmigung des Geschäftsberichtes 2024.
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024.
- Genehmigung Rechenschaftsbericht, Erfolgsrechnung und Bilanz der Fonds Rohstoffverbilligung und Fonds Regulierung.
- Anpassungen im Reglement zum Fonds Rohstoffverbilligung: Es gibt neu eine bis Ende Jahr befristete Erhöhung der Stützung für Milchprotein zur Entlastung des Milchmarktes.
- Definitive Einführung des Klimarechners
- Orientierung über den Stand der Umsetzung für den Grünen Teppich
- Verabschiedung der Branchenvision Schweizer Milchwirtschaft
- Andreas von Wyl (Hochdorf) und Yves Nicolet (FSFL) werden als neue Mitglieder in den Vorstand gewählt.
Ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 19. September 2024
Die grossen Herausforderungen im Milchmarkt haben 2024 dazu geführt, dass Anpassungen bei den beiden Fonds Rohstoffverbilligung und Regulierung notwendig geworden sind. Am 19. September haben die Delegierten in beiden Fonds rasch wirkende und effiziente Massnahmen gegen den Butterüberschuss beschlossen. Dazu gehören die Erhöhung der Stützung aus dem Fonds Rohstoffverbilligung, eine Zusatzstützung für das Milchfett sowie Anpassungen bei der Regulierung, damit der Vorstand rascher auf aktuelle Entwicklungen reagieren kann.
Richtpreise
A-Segment
Der Richtpreis gilt für Milch im A-Segment mit 4 % Fett und 3,3 % Eiweiss. Er versteht sich als Preis franko Rampe des Verarbeiters exkl. Mehrwertsteuer. Der A-Richtpreis wird als Entscheidungsgrundlage für die Preisverhandlungen auf allen Handelsebenen von Molkereimilch genutzt. Im Richtpreis enthalten sind der Nachhaltigkeitszuschlag und die Verkehrsmilchzulage.
Der Vorstand entscheidet quartalsweise über die Höhe des A-Richtpreises aufgrund von drei Parametern: Der bisherigen Preisentwicklung für Molkereimilch, der Kostenentwicklung für landwirtschaftliche Produktionsmittel und einer prospektiven Markteinschätzung. Falls sich der Vorstand nicht auf einen Richtpreis einigen kann, tritt die berechnete Richtpreisbasis in Kraft, sofern eine definierte Bandbreite zum bestehenden Richtpreis überschritten wird.
In seiner Sitzung vom 17. November 2023 hatte den Vorstand die Senkung des Richtpreises um 2 Rappen für das 1. Quartal 2024 beschlossen und diesen, basierend auf dem berechneten Index, auf 79 Rappen festgelegt. Dieser Preis blieb im 2. Quartal stabil. Ab dem 1. Juli wurde der Preis um 3 Rappen erhöht und lag bis Ende Jahr bei 82 Rp./kg Milch. Zum Vergleich: der Richtpreis A blieb im Jahr 2023 stabil bei 81 Rappen, nachdem er in den Jahren zuvor kontinuierlich gestiegen war. Anfang 2022 lag er bei 73 Rappen.
B-Segment
Der Richtpreis für das B-Segment wird monatlich von der Geschäftsstelle der BO Milch berechnet und publiziert. Der Preis basiert auf der Basis des Rohstoffwertes eines Kilos Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver für den Export auf den Weltmarkt und Milchfett für den Inlandmarkt festgelegt. Die Preiskalkulation basiert auf folgenden Grundlagen:
Preis Milchfett Schweiz: CHF 11,22/kg, hergeleitet vom A-Richtpreis
Preis Magermilchpulver: Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI); Weltmarkt fob, Westeuropa
Wechselkurs: $/CHF gemäss Schweizerischer Nationalbank
Der Richtpreis im B-Segment war stabil und schwankte zwischen 56 Rappen (Januar und Dezember) und 54.7 Rappen (Februar). Diese Stabilität spiegelt die der entrahmten Milchpulverpreise auf dem Weltmarkt wider. Diese blieben im Bereich zwischen 2525 $/t im Juli und 2812 $/t im November. Der Wechselkurs des Dollars blieb fast das ganze Jahr unter 0.90 CHF und übte dadurch Druck auf den Richtpreis für das Segment B aus.
C-Segment
Der Richtpreis des C-Segments entspricht dem Rohstoffwert eines Kilos Milch bei der Verwertung zu Magermilchpulver und Butter für den Export auf dem Weltmarkt. Dieser Richtpreis folgte der Entwicklung für Milchprodukte auf den Weltmärkten. Da seit dem Jahr 2019 keine C-Milch mehr gehandelt wird, hat dieser Richtpreis für den Schweizer Milchmarkt derzeit keine Relevanz.
A-, B- und C-Richtpreise der BO Milch 2024
In Rp./kg
Segmentierung
Im Jahr 2024 wurden 81,6 % der Milch im A-Segment bei den Produzenten eingekauft. Der Rest von 18,4 % ist im B-Segment eingekauft worden. C-Milch gab es wie in den Vorjahren keine. 2018 war das letzte Jahr, als mit 0,5 % noch etwas C-Milch im Markt vorhanden war. Der Anteil an A-Milch gegenüber der B-Milch ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken und ist auf dem tiefsten Wert seit Einführung der Segmentierung.
Segmentierung Erstmilchkauf
In %
Gesamthaft wurden im Berichtsjahr 3'276’738 kg Milch nach Segmentierung eingekauft. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2023 ein 0,2 % tieferer Wert. Gegenüber der in anderen Statistiken angegebenen Verkehrsmilchmenge ist die hier angegebene Milchmenge tiefer, weil die direkt vermarktete und auf den Alpen verkäste Milch von der Segmentierung befreit sind. Die segmentierte Milch enthält aber die französische Milch aus der Freizone Genf sowie Milch aus dem Fürstentum Liechtenstein.
Erstmilchkauf 2024: Milchkauf direkt von Produzenten
Monat | A-Milch | B-Milch | ||
in Tonnen |
in % |
in Tonnen |
in % |
|
Januar | 228’778 | 81.3 | 52’558 | 18.7 |
Februar | 223’652 | 81.2 | 51’951 | 18.8 |
März | 246’628 | 80.9 | 58’158 | 19.1 |
April |
249’808 | 81.3 | 57’471 | 18.7 |
Mai |
251’394 | 80.9 | 59’207 | 19.1 |
Juni |
219’453 | 82.6 | 46’100 | 17.4 |
Juli |
210’109 | 83.1 | 42’816 | 16.9 |
August |
208’249 | 84.0 | 39’541 | 16.0 |
September |
205’201 | 83.4 | 40’708 | 16.6 |
Oktober |
213’657 | 81.3 | 49’143 | 18.7 |
November |
203’157 | 80.0 | 50’816 | 20.0 |
Dezember |
213’513 | 79.6 | 54’669 | 20.4 |
TOTAL |
2'673’600 | 81.6 | 603’138 | 18.4 |
Wirkung der Segmentierung auf den Milchmarkt
Die Segmentierung teilt den Schweizer Milchmarkt in die drei Segmente A, B und C. Der Zweck dieser Aufteilung in drei Teilmärkte ist es, eine optimale Wertschöpfung für das Gesamtsystem «Schweizer Milchmarkt» zu erreichen. Die Massnahme ist notwendig, um im teil-liberalisierten Milchmarkt bestehen zu können. Während der grosse Teil der Milch in der sogenannten Weissen Linie zu Molkereiprodukten für den geschützten Markt verarbeitet werden, sind alle Käse und ein Teil von Molkereiprodukten für den Markt bestimmt, der mit der EU komplett liberalisiert sind. Produkte im geschützten oder gestützten Markt werden mit Milch hergestellt, die zu hohen Schweizer Preisen im Bereich des A-Richtpreises gehandelt wird. Produkte im offenen Markt werden mit Milch hergestellt, die zu Preisen im Bereich der EU-Milchpreise gehandelt wird, damit Akteure in diesem Markt überhaupt konkurrenzfähig sind. Die Segmentierung ist ein optimales Instrument, um im teil-liberalisierten Markt mit der EU den bestmöglichen Nutzen für alle zu haben. Sie schafft eine Win-win-Situation für Milchbauern und Verarbeiter. Die Segmentierung kann damit auch als Antwort der Branche gesehen werden, im teil-liberalisierten Milchmarkt bestehen zu können, nachdem sich der Staat 2009 vollständig aus der Verantwortung für Mengen, Preise und Exportstützung zurückgezogen hat.
Weil die B-Milch Teil des Gesamtsystems «Segmentierung» ist, macht die ab und zu geforderte «Freiwilligkeit» für dieses Segment keinen Sinn. Denn die Segmentierung ist ein ausgehandelter Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessegruppen.
Die Wirkung der Segmentierung lässt sich am ehesten durch die Entwicklung der Milchpreisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU seit 2014 zeigen. Die Branche geht davon aus, dass der Milchpreisunterschied ohne Segmentierung bei 15 bis 20 Rappen liegen würde, weil nur die Verkäsungszulage, ein Swissness-Bonus und die Marktleistung von Akteuren für einzelne Produkte zusammen einen solchen Unterschied erreichen könnten. Die Segmentierung sorgt für den zusätzlichen Unterschied. Je nach Preisentwicklung in der EU konnte der Preisunterschied zeitweise bei über 30 Rappen gehalten werden, 2024 ist er wieder auf ein gesundes Mass von etwas über 20 Rappen gesunken. Der 2023 erreichte Wert von 32 Rappen Unterschied führte zu einer schwierigen Situation auf den Exportmärkten: Der Käsehandel entwickelte sich negativ und der Veredelungsverkehr begann zu steigen. Durch die erfreulichen Milchpreis-Erhöhungen in der EU ist nun der Unterschied zurückgegangen, ohne dass die Schweizer Milchpreise sinken mussten.
Die untenstehende Grafik zeigt die Milchpreisdifferenz zwischen der Schweiz und der EU seit 2014. Auffallend ist die stark angewachsene Differenz im vergangenen Jahr. 2023 erreichte sie Werte von bis zu 32 Rappen (August und September). Diese sehr grosse Differenz hat zwei Ursachen: Erstens ist der EU-Milchpreis nach dem sprunghaften Anstieg 2022 ab Dezember 2022 wieder stark gesunken. Zweitens hat der Schweizer Milchpreis das hohe Niveau recht gut halten können.
Das relativ hohe Preisniveau im Inland ist eigentlich im Interesse der Schweizer Milchbranche und wird durch die Instrumente Segmentierung, Richtpreise und andere Massnahmen zur Marktstabilisierung gefördert. 2023 hat der Preisunterschied aber ein Mass erreicht, das im teilliberalisierten Schweizer Milchmarkt zu einigen zusätzlichen Herausforderungen geführt hat. Dazu zählen die sich verschlechternde Import-Export-Bilanz beim Käse, zunehmender Druck für Veredelungsverkehr bei Exportprodukten und höhere Forderungen der Exporteure nach vertikalem Ausgleich bei Produkten, die nur noch ungenügend mit Fondsgeldern gestützt werden. Diese Herausforderungen werden die Milchbranche 2024 weiter stark beschäftigen.
Entwicklung des Milchpreises in der Schweiz und in der EU (Mittelwert pro Jahr)
In Rp./kg
Kontrollen durch die TSM Treuhand GmbH
Die TSM Treuhand GmbH kontrolliert die Umsetzung der Segmentierung im Auftrag der BO Milch. Wegen der Allgemeinverbindlichkeit werden alle Marktteilnehmer kontrolliert, unabhängig ihrer Mitgliedschaft bei der BO Milch. Für die Kontrolle der Kongruenz gilt die Periode eines Kalenderjahres. Wie bereits im Vorjahr gab es 2024 bei den Erst- und Zweitmilchkäufern keine Abweichungen bei der Kongruenz der Segmente. Das heisst, dass sowohl im Milchhandel die eingekauften Segmente den verkauften Segmenten entsprachen als auch in der Milchverarbeitung für die eingekaufte Menge B-Milch entsprechende Nachweise für die Verwertung vorgelegt werden konnten. Es gilt eine Toleranz von 5 %. Die Sanktionskommission musste im Berichtsjahr keine Fälle beurteilen.
Für die Regelung zur Segmentierung und zu den Richtpreisen gilt die Allgemeinverbindlichkeit des Bundesrates nach Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes. Diese Allgemeinverbindlichkeit hat der Bundesrat am 24. November 2021 verlängert. Sie gilt seit 1. Januar 2022 für vier Jahre bis Ende 2025. Die Delegierten der BO Milch werden im Frühjahr 2025 entscheiden, ein Gesuch für eine Verlängerung dieser Allgemeinverbindlichkeit zu stellen.
Kontrollen durch die BO Milch
Auf jeder Milchgeldabrechnung müssen die Mengen und Preise für jedes Segment einzeln angegeben werden und die Milchverkäufer müssen die Bedingungen für den Verkauf ihrer Milch am 20. Des Vormonats kennen. Die BO Milch führt regelmässig eigene Kontrollen über die Einhaltung dieser Kontrollen durch. Zwischen Oktober und November 2024 wurde eine Kontrolle durchgeführt. Sie konzentrierte sich auf die 21 größten Unternehmen, die im Erst- und/oder Zweitmilchkauf tätig sind. Dabei wurden gezielt folgende Punkte des Reglements überprüft:
Jedes Unternehmen wurde schriftlich angefragt, der BO Milch eine Kopie einer monatlichen Milchgeldabrechnung zuzusenden oder anderweitig den Nachweis zuzustellen, dass die Angaben eingehalten sind. Von den 21 befragten Unternehmen legten 17 bereits bei der ersten Anfrage alle erforderlichen Nachweise vor, die die Einhaltung des Reglements bestätigten. Schließlich erforderten vier Unternehmen längere Verfahren und konnten nach Verhandlungen unter Einbezug der betroffenen Milchlieferanten gelöst werden.
Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch
Die Delegierten der BO Milch haben entschieden, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch Schweizer Milch gehandelt und verarbeitet wird, wenn diese nach den Richtlinien des Nachhaltigkeitsstandards der Branche (BNSM, auch Grüner Teppich genannt) produziert worden ist. Entsprechend stand das Berichtsjahr im Zeichen der Umsetzung dieses Entscheids – mit Erfolg: Betrug Ende 2023 die Milchmenge, die die Anforderungen des BNSM erfüllt, bei 95 Prozent, lässt sich per Ende 2024 ein Anteil von 98 Prozent ausweisen (siehe Grafik). Markant ist der Zuwachs bei der verkästen, silofrei produzierten Milch. Dort ist der BNSM-Anteil innert Jahresfrist von 92 auf über 97 Prozent gestiegen.
Anteil der BNSM-Milch an der gesamten Milchmenge seit 2019 (in %)
Drei Faktoren haben im Wesentlichen zum nahezu flächendeckenden Ausrollen des Grünen Teppichs beigetragen:
- Die Basis bilden die Anpassungen der Reglemente, wonach die Möglichkeit der Massenbilanz für BNSM-Milch ab 2024 aufgehoben worden ist. Entsprechend wurden auch die Audits bei den Erstmilchkäufern und den Verarbeitern angepasst. Milch und Rahm müssen demnach die BNSM-Anforderungen erfüllen, wenn sie von einem Betrieb verarbeitet werden, der Produkte wie «Die Butter» mit «swissmilk green» auszeichnet.
- Als Folge davon haben die Erstmilchkäufer und die regionalen Milchproduzentenorganisationen einen grossen Effort geleistet, fehlende Betriebe zu animieren, nach einer auf sie zugeschnittenen Lösung zu suchen und diese umzusetzen. Aufklärung an Veranstaltungen, aber auch in Einzelgesprächen und Betriebsbesuchen haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet.
- Die Ansprechpersonen der DBMilch und der BO-Milch-Geschäftsstelle suchen in persönlichen Gesprächen gemeinsam mit den betroffenen Milchproduzentinnen und -produzenten nach der optimalen Lösung für deren Betrieb. Die Möglichkeit, auf eine der drei Kompensationen oder auf die Übergangsfrist auszuweichen, führen dazu, dass die meisten dieser Gespräche erfolgreich verlaufen. Zusätzlich hat die Geschäftsstelle eine Plattform erstellt, auf der sich Erstmilchkäufer und regionale Produzentenorganisationen zu besonders schwierigen Fällen austauschen konnten.
Trotz dieser Bemühungen gab es Ende 2024 noch 508 Milchproduktionsbetriebe ohne Anmeldung. Ein Jahr zuvor waren es 750. Die Hälfte von ihnen liefert die Milch an einen Erstmilchkäufer, der mit dem BNSM nicht in Berührung kommt. Dazu gehören Käsereien, die sämtliche Milch und Rahm selbst verarbeiten und ihre Produkte nicht mit «swissmilk green» auszeichnen. Gegen 130 Betriebe haben im Jahr 2024 ihre Milchproduktion eingestellt. Bei rund 100 Betrieben ist eine BNSM-Anmeldung ausstehend.
Entwicklung der Kennzeichnung mit «swissmilk green»
Die Zahl der Auszeichnungen von Milch und Milchprodukten mit «swissmilk green» wächst, wenn auch etwas verlangsamt. Im Jahr 2024 wurden 241 Mio. Konsumeinheiten mit der Kennzeichnung des Branchenstandards Nachhaltige Schweizer Milch versehen. Im Jahr 2023 waren es 216 Mio., was einer Zuwachsrate von 12 Prozent entspricht. Seit deren Einführung im Jahr 2019 haben mehr als 890 Mio. Konsumeinheiten die «swissmilk green»-Kennzeichnung getragen.
Mit "swissmilk green" ausgezeichnete Konsumeinheiten
In 1000 Stück
Die mit Abstand wichtigste Produktgruppe ist Joghurt; im Jahr 2024 wurden 83 Mio. Becher ausgezeichnet. An zweiter Stelle folgt die Butter mit 58 Mio. Verpackungen, deutlich vor Konsummilch mit 19 Mio. Verpackungen.
Klimarechner
Die Delegierten haben sich im April 2024 mit grosser Mehrheit für die Einführung eines Standard-Klimarechners der Milchbranche ausgesprochen. Dank ihm lässt sich der bislang fehlende Wert der Treibhausgas-Emissionen pro Kilo Milch auf Stufe Produktion ermitteln. Mit ihrem Entscheid legten sie folgende Eckpunkte fest:
- Standardrechner ist das vom Ressourcenprojekt KlimaStar verwendete Klir-Tool: Die BO Milch akzeptiert die Anwendung und die Resultate weiterer von ihr anerkannter Tools. Betriebe, die ein anerkanntes Tool nutzen, müssen zur Berechnung der Treibhausgas-Emissionen aus der Milch das Klir-Tool nicht zusätzlich anwenden.
- Die BO Milch erwirbt die Rechte, um das Tool für ihre Zwecke anzupassen. Da mehr User erwartet werden, soll es massentauglicher und anwenderfreundlicher werden. Der Standardrechner lässt sich gemäss den Bedürfnissen anderer Betriebszweige bzw. Branchen ausbauen. Er ist für einen gesamtbetrieblichen Einsatz konzipiert.
- Die Verwendung des Klimarechners bzw. von klimagerechneter Milch ist für alle Marktteilnehmer freiwillig.
- Der Referenzwert von Schweizer Milch (kg CO2eq / kg Milch), auch Baseline genannt, ergibt sich aus dem Mittelwert der ersten 3 Berechnungsjahre.
- Die Milchbranche setzt sich folgende Klimaziele: Sie reduziert die Treibhausgas-Emissionen pro Kilo Milch bis fünf Jahre nach Einführung des Klimarechners um 10 Prozent, bis zehn Jahre nach Einführung um 20 Prozent von der mithilfe des Klimarechners ermittelten Basis. Gleichzeitig soll der Inlandwert 30 Prozent unter dem Mittelwert der EU liegen.
- Für das Erheben der Treibhausgas-Emissionen erhält der Milchproduktionsbetrieb eine Abgeltung von 1 Rp. pro Kilo klimagerechneter Milch.
- Die Anerkennung und die Abgeltung der Reduktionsleistung, die auf dem Produktionsbetrieb erreicht werden, ist Sache der Marktpartner.
- Der Zeitpunkt des Ausrollens des Klimarechners liegt im Ermessen des Vorstands.
Die Projektorganisation
Verschiedene Gremien der Projektorganisation (siehe unten) arbeiten am Projekt. Es ist in sieben Teilprojekte mit unterschiedlichen Verantwortlichen gegliedert. Begleitet wird es von einer siebenköpfigen Projektgruppe. Für das Teilprojekt «Strategische IT-Partnerschaft» ist das IT-Board verantwortlich.

Anpassungen am Tool und sonstige Wissenschafts-relevanten Fragen beurteilt der Wissenschaftliche Beirat. Ihm gehören folgende Expertinnen und Experten an:
- Daniel Bretscher, Agroscope
- Laura Jakobeit, Go-For-Impact, Expertin SBTi/Flag und GHG Protocol
- Markus Rombach, Agridea
- Ophélie Sauzet, HEPIA Genf
- Ursina Schärer, Projektleiterin Nachhaltigkeit, SMP
Wahl des strategischen IT-Partners
Die Wahl einer strategischen IT-Partnerschaft war entscheidend, um die technischen Anforderungen zu erfüllen, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimarechners nötig sind. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem IT-Anbieter, der HAFL – sie hat den Algorithmus des Rechners entwickelt – und der BO Milch wird sichergestellt, dass die Datenverarbeitung effizient gestaltet wird, der Rechner einfach anwendbar ist und die Ergebnisse für die Produzenten nachvollziehbar und gleichzeitig repräsentativ für die Milchbranche sind.
Zur Wahl des strategischen IT-Partners wurde das IT-Board von einer externen, unabhängigen Fachperson unterstützt. Zusammen haben sie einen umfassenden Kriterienkatalog mit 47 Anforderungen erstellt. Das IT-Board hat fünf Anbieter aus der ganzen Schweiz angefragt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, vier von ihnen haben ihr Angebot eingereicht. Nach der schriftlichen Eingabe hat das IT-Board in längeren Interviews offene Fragen mit den Anbietern geklärt. Aus diesem Prozess ging das Angebot der Barto AG, Bison Schweiz AG und Agridea als klarer Favorit hervor, sodass dieser Vorschlag dem Vorstand unterbreitet wurde, der ihn im November guthiess.
Die Umsetzung ist im Gang
Nach dem Entscheid des Vorstands begannen die Beteiligten sofort mit der Umsetzung des Projekts. Dank dem Import der meisten Grunddaten über Schnittstellen – zu den Quellen gehören die DBMilch, der Bund für Daten zum Milchproduktionsbetrieb und die TVD für Tierdaten – soll der Klimarechner der BO Milch noch benutzerfreundlicher ausgestaltet werden als das beim Klir-Tool der Fall ist. Dies einerseits, um ihn auf mehr Nutzerinnen und Nutzer auszulegen, andererseits auch, um die Plausibilität der Eingaben zu gewährleisten. Parallel zur Umsetzung hat die HAFL den Auftrag zu ermitteln, wie viele Milchproduktionsbetriebe aus welchen Regionen und mit welchen Produktionsformen den Rechner nutzen sollten, um ein für die Schweizer Milch repräsentatives Resultat zu erhalten. Bei dieser Fragestellung, wie auch bei anderen, zeigt sich, dass die Erfahrungen aus dem Ressourcenprojekt KlimaStar, das das Klir-Tool nutzt, für die BO Milch und ihren Klimarechner sehr nützlich sind.
Milchprüfung
Die Aktualisierung der Arbeitsanweisungen, der dazugehörigen Dokumente sowie der Ausführungsbestimmungen zur Entnahme von Milchproben konnte gegen Ende des letzten Jahres abgeschlossen werden. Die Probenehmerinnen und Probenehmer sind nun aufgefordert, den Inhalt dieser Dokumente anzuwenden, was einen weiteren Schritt hin zur öffentlich-rechtlichen Milchprüfung auf höchstem Niveau bedeutet.
Denn schon bevor die aktualisierten Dokumente veröffentlich wurden, sank die Zahl der Beanstandungen und Rekurse im Bereich der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung. Beides sind auch Gradmesser für die Qualität der Probenahme. Während im Jahr 2023 bei der Prüfstelle Suisselab 236 Beanstandungen eingegangen sind, waren es im Jahr noch deren 208. Ein ähnliches Bild zeigt sich für die Rekurse: Im Jahr 2024 hatte die zuständige Kommission fünf Fälle zu behandeln, sechs Fälle weniger als im Vorjahr. Von diesen fünf Fällen hat sie einen gutgeheissen.
Ebenfalls positiv präsentiert sich die Situation bei den Milchsperren (siehe Grafik). Hauptverantwortlich dafür ist ein deutlicher Rückgang der Milchsperren wegen Hemmstoff-Nachweis. Sie mussten im Berichtsjahr 126-mal ausgesprochen werden. Zwischen den Jahren 2015 und 2020 lag dieser Wert deutlich über 200.
Die Zahl der durch die öffentlich-rechtliche Milchprüfung untersuchten Kuhmilchproben ist um 2,4 Prozent auf 376'385 zurückgegangen. Die Reduktion liegt im Durchschnitt der Vorjahre.
Anzahl Milchliefersperren wegen Hemmstoff-Nachweis
Buttermarkt
Die Branchenorganisation Milch ist seit 2020 zuständig für Fragen der Regulierung im Buttermarkt. Sie stellt bei einem sich abzeichnenden Buttermangel Gesuche für eine Erhöhung des Importkontingents. In den Jahren 2020 bis Mitte 2023 waren Importe notwendig, weil im Milchmarkt die Verarbeitung zu Käse und anderen Produkten mit guter Wertschöpfung interessanter war. Mitte 2023 hat sich die Situation verändert: Der Käseexport und damit die Käseproduktion gingen zurück, die Schokoladenhersteller setzten für ihre Exportprodukte vermehrt auf Veredelungsverkehr.
2023 und 2024 lag die Butterproduktion bei stabilem Absatz über dem Vorjahr, sodass das Tiefkühllager im Sommer 2024 auf über 8000 t anstieg. Dies bewog die Entscheidungsträger der BO Milch dazu, Massnahmen zur Stabilisierung des Marktes zu ergreifen. Zentral waren dabei die Anpassungen in den Fondsreglementen, welche im Kapitel zu den Fonds ausführlich beschrieben sind. Im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen entschied der Vorstand, der bisherigen Kommission Butterimporte neue Aufgaben und mehr Verantwortung zu übertragen. Die Kommission ist mit neuen Mitgliedern erweitert worden.
Die Kommission hat die Aufgabe, aufgrund einer gemeinsamen Einschätzung den zukünftigen Buttermarkt zu beurteilen. Ihre Einschätzung hat Auswirkungen auf die Stützung des Milchfetts im Fonds Rohstoffverbilligung, auf die Aktivitäten im Fonds Regulierung und bei Buttermangel auf allfällige Importgesuche. Die Kommission war ab Herbst 2024 aktiv und hat an ihrer ersten Sitzung vom Oktober bereits Entscheide gefällt: Sie hat einen Regulierbedarf für Milchfett festgestellt und Gelder aus dem Fonds Regulierung für eine Stützung von je 2000 t Rahm- und Butterexporten bereitgestellt.
Fonds Rohstoffverbilligung und Fonds Regulierung
Die Fonds Rohstoffverbilligung und Regulierung sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Im Lauf des Jahres haben sich Arbeitsgruppen, der Vorstand und die Delegierten der BO Milch intensiv mit Anpassungen in den Regelungen des Fonds auseinandergesetzt und in diversen ordentlichen und ausserordentlichen Versammlungen Beschlüsse gefasst. Auf den 1. Januar 2025 ist eine vollständig reformierte Fonds-Regelung in Kraft getreten.
Was den Geldfluss betrifft, hat der Fonds Rohstoffverbilligung seine Aktivitäten auch im sechsten Jahr fortgeführt, der Fonds Regulierung blieb bis Ende Jahr noch ohne Aktivitäten, ist dann aber aufgrund der Entscheide vom Herbst 2024 ab dem 1. Januar 2025 aktiv geworden.
Fondseinzug und Verwaltungskosten
Der Einzug der Mittel erfolgte 2024 auf Stufe Milchverarbeiter über monatliche Rechnungen an die 37 zahlungspflichtigen Milchverarbeiter. Das Inkasso erfolgt monatlich und wird von der TSM Treuhand im Auftrag der BO Milch durchgeführt. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht entweder aufgrund der direkten oder der indirekten Mitgliedschaft in der BO Milch beziehungsweise über eine separate Vereinbarung.
2024 hat die BO Milch insgesamt 70,09 Mio. Franken zugunsten des Fonds in Rechnung gestellt. Der Einzug betrug bis zum 30. Juni 2024 4,5 Rappen, ab dem 1. Juli 2024 5 Rappen pro Kilo nicht verkäste Milch.
2024 entstanden für den Fonds Rohstoffverbilligung folgende Kosten:
- Mitteleinzug durch TSM Treuhand, Revision und Verwaltung der Fonds durch die BO Milch: Fr. 89’709.-
- Administration TSM Treuhand und IT: Fr. 169'147.-
- Kontrollen durch ProCert: Fr. 84’200.-
Auszahlungen aus dem Fonds Rohstoffverbilligung
Während des ganzen Jahres wurde die maximale Beitragshöhe von umgerechnet 25 Rappen pro Kilo Milch für die Hauptbox und 21 Rappen für die Marktentwicklungsbox ausbezahlt.
Insgesamt sind aus der Hauptbox des Fonds Rohstoffverbilligung im Jahr 2024 Mittel im Umfang von 53,35 Mio. Franken beantragt worden (2023: 58.37 Mio.; 2022: 44,13 Mio.; 2021: 57,34 Mio.). Für die Marktentwicklungsbox waren es 1,74 Mio. (2023: 1,19 Mio.; 2022: 0,52 Mio.; 2021: 0,63 Mio.) Franken, für die MPC-Box 8,34 Mio. (2023: 8,21 Mio.; 2022: 5,65 Mio.; 2021: 6,37 Mio.) Franken.
Der Fonds Rohstoffverbilligung schliesst das Geschäftsjahr 2024 mit einem Plus von 6,55 Mio. Franken ab. Davon entfallen ein Plus von 5,63 Mio. Franken auf die Hauptbox, ein Plus von 0,92 Mio. Franken auf die Marktentwicklungsbox (MEB) (welches per 1. 1. 2025 in die Hauptbox fliesst) und ein Minus von 0,05 Mio. Franken aus der MPC-Box. Da die MPC-Box eine eigene Rechnung führt, wird das Vermögen in der Hauptbox per 1. 1. 2025 um 6,55 Mio. Franken wachsen.
Das Plus in der Hauptbox ist vor allem deshalb so hoch, weil die vom Fonds gestützten Exporte sehr stark unter den Zahlen der Vorjahre liegen. Mit 6049 t Milchfett und 8316 t Milcheiweiss liegen die aus der Hauptbox gestützten Mengen so tief wie noch nie. 2023 lagen die Werte bei 7626 t Milchfett und 9373 t Milcheiweiss. Es liegen für den Veredelungsverkehr noch keine definitiven Zahlen vor, aber man kann davon ausgehen, dass ein grosser Teil der verloren gegangenen Mengen zulasten des Veredelungsverkehrs gingen. Die auf den 1. 1. 2025 beschlossenen Massnahmen sollen dazu beitragen, dass dieser Verlust, bzw. ein Teil davon wieder zurückgewonnen werden kann.
Am 1. 1. 2024 betrug der Anfangsbestand im Fonds Rohstoffverbilligung 10,83 Mio. Franken. Dieser Saldo erhöht sich durch den 2024 erzielten Überschuss per 1. 1. 2025 auf 17,38 Mio. Franken.
In der MPC-MMP-Box ist ein Minus von 46’311 Franken erreicht worden. Aus dem Vorjahr ist ein Negativsaldo von 329'737 Franken übertragen worden. Per 1. 1. 2025 startet die inzwischen wieder als MPC-Box laufende Spartenrechnung mit einem Minus von 376'048 Franken.
Fonds Regulierung
Wie schon in den Vorjahren, war der Fonds Regulierung 2024 inaktiv. Allerdings hat das sehr hohe Butterlager dazu geführt, dass Regulierbedarf bestand. Im Berichtsjahr sind deshalb einige Entscheide getroffen worden, die dann ab dem 1. Januar 2025 wirken sollen.
Es wurde 2024 aber noch kein Geld zugunsten des Fonds eingezogen. Der Fonds geht deshalb wiederum mit einem Bestand von 2,5 Mio. Franken ins neue Jahr.
Herausforderungen 2024
Die Milchbranche hatte 2024 verschiedene Herausforderungen zu bewältigen. Diese Herausforderungen waren zum Teil die Folge von Veränderungen im Aussenhandel sowohl beim Käse als auch bei verarbeiteten milchhaltigen Lebensmitteln: Es wurden 2024 tendenziell weniger vollfette Käse zugunsten von mehr halb- oder viertelfetten Käse exportiert; der Schokoladekonsum und damit auch die Exporte litten aufgrund von sehr hohen Kakaopreise und die Exporteure wählten vermehrt den Veredelungsverkehr auf Kosten von gestützten Schweizer Rohstoffen. Diese Entwicklungen hatten Auswirkungen auf das Fondssystem. Am deutlichsten ist dies in den drei Bereichen «Entwicklung Veredelungsverkehr», «Entwicklung Fondsstützung» und «Entwicklung Butterlager» sichtbar. Das Butterlager stieg im Frühsommer auf über 8000 t, und damit auf ein seit Jahren nicht mehr erreichter Wert. Gleichzeitig stieg der Veredelungsverkehr vor allem beim Vollmilchpulver:
Entwicklung Veredelungsverkehr zwischen 2019 und 2024
In Tonnen

Mehr Veredelungsverkehr führte 2024 zu weniger Schweizer Rohstoffen, die für die Exporte verwendet wurden und damit sind trotz maximaler Stützung weniger Mittel aus dem Fonds verwendet worden.
Exportstützung zwischen 2019 und 2024
In Tonnen Milchfett und Milcheiweiss
Sowie entsprechende Stützung in Mio. Franken

Die Gremien der BO Milch haben diese Veränderungen früh erkannt und während des ganzen Jahres arbeiteten Arbeitsgruppen und der Vorstand daran, Anpassungen in den Regelungen zum Fonds vorzunehmen.
Anpassungen in den Regelungen und Reglementen im Fonds
2024 haben der Vorstand und die Delegierten die folgenden Entscheide mit Bezug auf die Fonds Rohstoffverbilligung und Fonds Regulierung gefällt:
März 2024: Der Vorstand beschliesst eine Erhöhung des Einzugs zugunsten der Fonds von 4,5 auf 5 Rp./kg nicht verkäste Milch. Der Vorstand beantragt zudem zuhanden der Delegiertenversammlung vom April 2024, die Möglichkeit für eine zusätzliche Eiweiss-Stützung in der MPC-Box zu schaffen. Diese Zusatzstützung soll zur Hälfte aus dem zusätzlichen Einzug finanziert werden.
April 2024: Der Vorstand beschliesst eine Zusatzstützung für das Milcheiweiss in der Hauptbox und in der Marktentwicklungsbox im Umfang von Fr. 50.- pro 100 kg ab 1. Mai befristet bis zum 31. 12. 2024. In der MPC-Box werden zudem MMP-Exporte unterstützt. Diese Entscheide hat der Vorstand vorbehältlich der Zustimmung durch die Delegiertenversammlung gefällt. Die Delegierten haben dies so bestätigt.
September 2024: Die Delegierten fassen folgende Beschlüsse per 1. 1. 2025: Für den Fonds Regulierung wird das bisherige Ampelsystem für die Festlegung der Stützungshöhe ein Drei-Phasensystem eingeführt. Die Phasen sind abhängig von der Butterversorgung. Je nach Phase wird der Fonds Regulierung in der einen oder anderen Form aktiv. Für den Fonds Rohstoffverbilligung entscheiden die Delegierten erstens eine Erhöhung des Cappings von bisher 25 auf 28 Rp./kg Milch, zweitens die Fusion zwischen der Haupt- und der Marktentwicklungsbox, drittens die Verschiebung der MPC-Box in den Fonds Regulierung, viertens die Modalitäten für den Übertrag von Geldern von einem Fonds in den anderen und fünftens die zusätzliche Stützung von Milchfett zur Abwehr von Veredelungsverkehr.
Oktober 2024: Der Vorstand hat nach diesen Anpassungen der Reglemente die Entscheide für den Fonds Regulierung getroffen. Diese sind per 1. Januar 2025 in Kraft wirksam geworden. Sie beinhalten eine Exportstützung von 2000 t Butter und 2000 t Rahm sowie eine Zusatzstützung von Fr. 50.- pro 100 kg Milchfett im Fonds Rohstoffverbilligung finanziert aus Mitteln aus dem Fonds Regulierung.