Kompensationen




Milchproduktionsbetriebe, die Schwierigkeiten haben, sich an einem der Tierwohlprogramme des Bundes (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) und somit am Grünen Teppich zu beteiligen, haben die Möglichkeit, zwischen drei Kompensationen zu wählen. Die anderen 9 Grundanforderungen und 2 Zusatzanforderungen müssen nach wie vor erfüllt sein. 

Die Anmeldung erfolgt beim Ausfüllen der Selbstdeklaration für den Grünen Teppich auf dbmilch.ch.


Ablauf für Betriebe, die noch nicht für den Grünen Teppich angemeldet sind

 

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Im Fall einer geplanten Betriebsauf- oder -übergabe sowie beim Bau eines Laufstalls besteht die Möglichkeit, einen Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen für die sogenannte «Übergangsfrist» vorzulegen. Diese Übergangsfrist ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet.

1. Kompensation «Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh»

Der Milchproduktionsbetrieb verpflichtet sich jährlich, zusammen mit dem Bestandestierarzt, den kostenpflichtigen Check gemäss Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh durchzuführen.

Zusätzlich Zugang zu Auslauf:

  • Im Sommerhalbjahr monatlich an mindestens 26 Tagen 
  • Im Winterhalbjahr mindestens an 30 Tagen (analog TSchV)

2. Kompensation "Sömmerung"

Die Milchkühe werden jedes Jahr durchschnittlich während mindestens 80 Tagen gesömmert (Sömmerungsbetrieb gemäss TVD).

Sind die Kühe auf dem Talbetrieb, haben sie wie folgt Zugang zu einem Auslauf:

  • Im Sommerhalbjahr monatlich an mindestens 26 Tagen
  • Im Winterhalbjahr monatlich an mindestens 13 Tagen

3. Kompensation "Frischverfütterung"

Auf dem Milchproduktionsbetrieb werden mindestens 8 Aren Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung genutzt (Eingrasen oder Weide).

Zusätzlich haben die Milchkühe wie folgt Zugang zu einem Auslauf:

  • Im Sommerhalbjahr monatlich an mindestens 26 Tagen
  • Im Winterhalbjahr monatlich an mindestens 13 Tagen

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