A-Richtpreis steigt auf 78 Rappen

03.03.2022

Der Vorstand der BO Milch hat entschieden, den Richtpreis für die Milch des A-Segments um 5 auf 78 Rappen zu erhöhen. Diese Richtpreiserhöhung erfolgt auf den 16. April 2022. Im Weiteren hat der Vorstand zu zwei anstehenden politischen Entscheiden die Haltung der Milchbranche definiert. Er hat zudem den Willen bekräftigt, dass bis spätestens Ende 2023 nur noch Milch im Handel und in der Verarbeitung sein soll, wenn diese mindestens die Bedingungen des Standards für den Grünen Teppich erfüllt.

Der A-Richtpreis steigt um 5 Rappen auf 78 Rappen pro Kilogramm. Dies hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 2. März entschieden. Der höhere Richtpreis für Molkereimilch des A-Segments ist ab dem 16. April 2022 gültig. Normalerweise werden die Richtpreise auf Anfang Quartal festgelegt. Der Grund für die um zwei Wochen spätere Umsetzung des Richtpreisanstiegs liegt in der kurzen Frist für eine Umsetzung dieses Entscheids auf allen Handelsstufen. Der Vorstand hat gleichzeitig entschieden, diesen Richtpreis bis Ende 2022 zu fixieren. Damit erhält die Milchbranche Planbarkeit und Stabilität.

Der Vorstand hat anschliessend entschieden, der Allianz gegen die Massentierhaltungs-initiative unter dem Dach des Schweizer Bauernverbands beizutreten und sich auch finanziell am Abstimmungskampf gegen die Initiative zu beteiligen. Die Milchbranche wäre von der Initiative zwar wenig betroffen, weil der überwiegende Teil der Schweizer Milchproduktion in Bezug auf die Tierhaltung die Forderungen der Initiative bereits heute erfüllt.

Das zweite agrarpolitische Thema betraf das Agrar-Verordnungspaket 2022. Die BO Milch wird sich dafür einsetzen, dass die Verkäsungszulage weiterhin nach dem bewährten System über die Käsehersteller ausbezahlt wird und nicht wie vom Bund vorgeschlagen an die Milchproduzenten. Die Milchbranche unterstützt jedoch eine gesetzliche Anpassung im Landwirtschaftsgesetz, welche die Rechtssicherheit für die Auszahlungen erhöht.

Der Vorstand hat die Fortschritte bei der Umsetzung des Grünen Teppichs und von Swissmilk Green zur Kenntnis genommen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Herbst 2023 wird es darauf hinauslaufen, dass wegen der Warenflusstrennung alle Milchproduzenten der Schweiz die Bedingungen des Standards für Nachhaltige Milch erfüllen müssen. Der Vorstand ruft deshalb die Produzenten auf, in der verbleibenden Zeit den Betrieb mindestens auf BTS oder RAUS umzustellen sowie die anderen Bedingungen zu erfüllen.

Für Rückfragen:

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung

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