Delegierte fällen drei wichtige Entscheide

24.04.2024

Ab dem 1. Mai 2024 wird die Stützung für Milchprotein für Nahrungsmittelexporteure deutlich erhöht. Die Delegierten der Branchenorganisation Milch haben einer dafür notwendigen Anpassung in den Reglementen des Fonds Rohstoffverbilligung zugestimmt. Zudem gaben die Delegierten Grünes Licht für die Einführung eines Klimarechners und verabschiedeten eine Vision Schweizer Milchwirtschaft.

Die Schweizer Milchbranche steht in den kommenden Jahren vor grossen Herausforderungen. Gibt es in Zukunft noch genügend motivierte und wirtschaftlich erfolgreiche Betriebe in der Milchproduktion und -verarbeitung? Die Branchenorganisation hat sich der Aufgabe angenommen, Handlungsachsen für eine attraktive, erfolgreiche und für alle Marktteilnehmer befriedigende Situation in der Schweizer Milchwirtschaft für die kommenden Jahrzehnte zu definieren. Auf dem Weg zu dieser Definition haben die Delegierten der BO Milch einen Meilenstein gesetzt: Sie haben eine Branchenvision Schweizer Milchwirtschaft verabschiedet. In dieser Vision werden unter anderem die Werte der Schweizer Milchprodukte, der Umgang miteinander in der Wertschöpfungskette und die Rolle der BO Milch klar definiert.

Massnahmen zur Stabilisierung des Milchmarktes

Ab 1. Mai 2024 wird die Entschädigung an die Exporteure von Nahrungsmitteln deutlich erhöht. Die Delegierten der Branchenorganisation Milch haben an ihrer Versammlung vom 24. April 2024 diesen wichtigen Entscheid getroffen. Konkret erhalten die Exporteure aus dem Fonds Rohstoffverbilligung bis mindestens Ende 2024 eine um Fr. 50.– / 100 kg höhere Stützung für das Milchprotein in Schweizer Milchgrundstoffen, sofern die Produkte gemäss bestehender Regelung genügend verarbeitet sind. Finanziert wird die höhere Stützung aus dem erhöhten Einzug zugunsten des Fonds. Ebenfalls erhöht wird die Stützung für wenig verarbeitete Milchprotein-Produkte. Dies allerdings um einen tieferen Betrag.

Mit dieser Massnahme macht die BO Milch einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Milchprotein-Marktes. Die im letzten Jahr geringeren Exportmengen von Schokolade, Biskuits usw. mit Schweizer Milchgrundstoffen, haben unter anderem dazu geführt, dass der Milchprotein-Markt aus dem Gleichgewicht geraten ist. Mit der zusätzlichen Stützung ab 1. Mai werden finanzielle Anreize gesetzt, um wieder mehr Milchprotein zu exportieren. Diese Massnahme ist vorerst bis Ende 2024 befristet.

Ein Klimarechner für die Schweizer Milchbranche

Ein weiteres wichtiges Traktandum an der diesjährigen Delegiertenversammlung der BO Milch war der Entscheid zur Einführung eines Klimarechners. Ab Mitte 2025 steht allen Schweizer Milchproduktionsbetrieben auf freiwilliger Basis ein Tool zur Verfügung, mit dem sie ihren Fussabdruck für Treibhausgase berechnen und einordnen können. Die Milchbranche beweist damit, dass sie eine auf Fakten basierende Klimaschutz-Diskussion führen will. Und sie legt den Grundstein für Verbesserungen der Treibhausgas-Bilanz von Milch, die sie mithilfe geeigneter Massnahmen erreichen kann.

Der Grüne Teppich ist flächendeckend ausgerollt

Seit Anfang Jahr ist der Grüne Teppich, der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch, flächendeckend ausgerollt. Somit wird nur noch Schweizer Milch gehandelt und verarbeitet, die nach den Richtlinien des Nachhaltigkeitsstandards der Branche produziert worden ist. Diese Regelung gilt auch für Sammelrahm oder für an die Industrie weiterkaufte Milch aus den Käsereien. Davon ausgenommen ist einzig Milch von denjenigen Produzentinnen und Produzenten, die die Anforderung der Übergangsfrist erfüllen.

Diese Vorgaben haben die Delegierten vor einem Jahr beschlossen. Deren Umsetzung ist dank dem gemeinsamen Effort der Erstmilchkäufer, der TSM Treuhand und der BO-Milch-Geschäftsstelle gelungen. Besonders für Betriebe, die Schwierigkeiten haben, RAUS oder BTS zu erfüllen, konnte in zahlreichen persönlichen Gesprächen eine geeignete Alternative – meist in Form einer Kompensation – gefunden werden.

Zum Grünen Teppich gehören auf Stufe Produktion neben den Grund- auch Zusatzanforderungen. Aus einem Katalog von acht sind mindestens zwei zu wählen. Besonders häufig erfüllen die Milchproduktionsbetriebe die Zusatzanforderungen «Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika bei Milchkühen» (84 % der Betriebe), «Lebenstagesleistung» (82 %) und «Soziale Absicherung der Familienarbeitskräfte» (74 %).

 

Medienmitteilung

Branchenvision Milch

Für Rückfragen:
Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19
Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

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