Die BO Milch stärkt den Export von milchhaltigen Nahrungsmitteln

19.09.2024

Der Schweizer Milchmarkt präsentiert sich herausfordernd. Aufgrund der steigenden Milchpreisdifferenz zum Ausland werden bestehende Absatzkanäle zunehmend in Frage gestellt. Im Fokus stehen insbesondere die liberalisierten Märkte wie sie beim Käse und den Milchgrundstoffen vorliegen. Dies hat dazu geführt, dass die Situation auf dem Schweizer Milchfettmarkt gedreht hat und eine Rückkehr zu Butterüberschüssen droht.

Um dem entgegenzuwirken, haben die Delegierten der BO Milch am 19. September Anpassungen in ihren Fondsreglementen beschlossen. Einerseits werden die Rohstoffverbilligungsmassnahmen zuhanden der exportierenden zweiten Verarbeitungsstufe um 3 Rappen pro Kilogramm Milch erhöht. Damit bezahlt die BO Milch aus dem Fonds Rohstoffverbilligung umgerechnet 28 Rappen pro Kilogramm Milch, wenn ein Exporteur von Schokolade, Biscuits oder Babyfood teurere Schweizer Rohstoffe verwendet. Dieses privat-rechtliche Instrument ist 2019 eingeführt worden und entspricht der Nachfolgelösung des früheren staatlichen «Schoggigesetzes».

Andererseits haben die Delegierten auch die privat-rechtlichen Regulierungsmassnahmen an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Durch diese soll der Markt für Milchfett bei Bedarf rascher und nachhaltiger entlastet werden.

Die BO Milch übernimmt mit ihren gefällten Entscheiden ein weiteres Mal Verantwortung, um die Wertschöpfung auf dem Schweizer Milchmarkt zu verbessern. Die bestehenden Instrumente werden gestärkt und die Planbarkeit für die Akteure erhöht. Der Milchmarkt wird durch diese Anpassungen stabilisiert. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Das sind die wichtigsten Entscheide der Delegiertenversammlung vom 19. September

  • Die maximale Stützung aus dem Fonds Rohstoffverbilligung wird von 25 auf
    28 Rappen erhöht.
  • Der Vorstand kann je nach Marktlage zeitlich befristet die Stützung für Milchfett zusätzlich erhöhen. Damit soll der Markt von überschüssigem Milchfett im Bedarfsfall entlastet werden.
  • Die bisherige Marktentwicklungsbox wird der Hauptbox gleichgestellt.
  • Die eingezogenen Mittel werden grundsätzlich im Verhältnis 80 zu 20 zwischen den beiden Fonds aufgeteilt. Es gilt eine Durchlässigkeit unter bestimmten Bedingungen.
  • Für die Marktregulierung werden drei Phasen definiert, abhängig von der Schweizer Marktlage bei der Butter.

Medienmitteilung

Für Rückfragen:
Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19
Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

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