Anerkannte Plattformen
- BEA Expo, Mingerstrasse 6, 3014 Bern
- EXPO Bulle, Espace Gruyère, Route de Vevey 136, 1630 Bulle
- OLMA, Splügenstrasse 12, 9008 St. Gallen
- Stierenmarktareal, 6300 Zug
- Vianco-Arena, 5505 Brunegg
- Vianco Chommle, 6222 Gunzwil
Die Branchenorganisation Milch bekennt sich seit 2024 dazu, dass ausschliesslich Milch produziert, gesammelt, verarbeitet und verkauft wird, die die Anforderungen des Grünen Teppichs erfüllt.
Dieser Standard definiert die Mehrwerte der Schweizer Milch.
Die Produzenten müssen gemäss Reglement und Weisungen 10 Grundanforderungen sowie 2 Zusatzanforderungen erfüllen, damit ihre Milch den Standard erfüllt. Die Kontrolle der Anforderungen erfolgt durch unabhängige Kontrollstellen, die ebenfalls für die staatlichen Kontrollen zuständig sind. Ein Zuschlag von 3 Rappen wird für Molkereimilch im A-Segment ausbezahlt, die den Standard erfüllt.
Seit 2024 bekennt sich die Branchenorganisation Milch dazu, dass ausschliesslich Milch und Rahm produziert, gesammelt, verarbeitet und verkauft werden, die die Anforderungen des Grünen Teppichs erfüllen oder die als «Übergangsfrist» angemeldet sind. Die Übergangsfrist ist nur in Ausnahmefälle möglich und bis zum 31. Dezember 2028 befristet.
Milchproduktionsbetriebe, die Schwierigkeiten haben, sich an einem der Tierwohlprogramme des Bundes (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) und somit am Grünen Teppich zu beteiligen, haben die Möglichkeit, zwischen drei Kompensationen zu wählen. Die anderen 9 Grundanforderungen und 2 Zusatzanforderungen müssen nach wie vor erfüllt sein.
Der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch wurde am 1. September 2019 eingeführt. Seit Januar 2024 ist er gemäss einem Branchenentscheid flächendeckend verbindlich. Dieser Standard definiert die Mehrwerte der Schweizer Milch. Die Zertifizierung der Verarbeitungsunternehmen erfolgt durch unabhängige Stellen. Die Audits finden alle zwei Jahre vor Ort statt. Die Verarbeiter müssen nachweisen, dass sie sämtliche Anforderungen des Standards erfüllen, ebenso wie ihre Lieferanten.
Die Audits zum Grünen Teppich in Käsereien und Molkereien zeigen, dass bei der Gestaltung der Abrechnungen für nachhaltige Milch, die in den Molkereimilchkanal fliesst (nachhaltige, nicht verkäste Milch), Unklarheiten auftreten. Mithilfe dieses Merkblatts werden sie ausgeräumt.
Milchgeldabrechnung-Kaesereien.pdf
Plattformen (BEA Expo, Olma, Expo Bulle, Vianco-Arena etc.) dürfen ihre Milch abliefern, ohne die BNSM-Anforderungen erfüllen zu müssen, falls:
Die für eine Sonderregelung zugelassenen Plattformen sind unten aufgeführt.
Für diese Milch wird der Nachhaltigkeitszuschlag gemäss BNSM-Reglement, Anhang 5, ausbezahlt.
Institutionen, die gezielte, wissenschaftliche Versuche im Bereich der Milchproduktion durchführen und gleichzeitig Milch produzieren, dürfen ihre Milch abliefern, obwohl eine oder mehrere BNSM-Anforderungen wegen der Versuchstätigkeit nicht erfüllt werden kann.
Bedingungen:
Die für eine Sonderregelung zugelassenen Forschungsinstitutionen werden auf der Website der BO Milch publiziert. Für diese Milch wird der Nachhaltigkeitszuschlag gemäss BNSM-Reglement, Anhang 5, ausbezahlt.
231117_Weisungen_Produktion_2.pdf