Die BO Milch stellt die Weichen für eine Nachfolgelösung Schoggigesetz

19.12.2016

Das heute bestehende Schoggigesetz hat für den Schweizer Milchmarkt und die nachgelagerte Nahrungsmittelindustrie eine grosse Bedeutung. Mit dem System der Verbilligung der in der Nahrungsmittelindustrie verwendeten Milchrohstoffe durch den Bund und zusätzlichen Mitteln der Branche kann die Nahrungsmittelindustrie Schweizer Milchrohstoffe verwenden.

Betroffen sind davon rund 280 Mio. kg Milch, was rund 8% der gesamten Schweizer Milchproduktion entspricht. Weil das heutige Schoggigesetz wie eine Exportsubvention wirkt, entspricht das Instrument ab 2020 nicht mehr den WTO-Bestimmungen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, auf den 1. Januar 2019 das bestehende Schoggigesetz mit einer neuen allgemeinen Zulage an die Milch- und Getreideproduzenten zu ersetzen.

Um auf dem Werkplatz Schweiz keine Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie zu verlieren, hat der Vorstand der BO Milch in seiner Dezember-Sitzung die Eckpunkte für eine Nachfolgelösung Schoggigesetz sowie die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für die Milchfettregulierung definiert. Er hat der Geschäftsleitung der BO Milch den Auftrag erteilt, in den kommenden Monaten die Reglemente für die beiden Fonds zu erarbeiten.

Diese Reglemente sollen dann an der Vorstandssitzung im Februar 2017 zu Handen der Delegiertenversammlung vom kommenden Frühling verabschiedet werden.

Die neue Lösung will unter anderem die folgenden Ziele erreichen:

  • Sie will den Marktanteil von Schweizer Milchrohstoff in den exportierten, verarbeiteten Nahrungsmitteln halten indem sie es der exportierenden Nahrungsmittelindustrie ermöglicht, Schweizer Milchrohstoffe zu konkurrenzfähigen Preisen einzukaufen
  • Sie fördert die Effizienz und den Wettbewerb, indem sie für neue Produkte ein eigenes Gefäss schafft.
  • Und sie schafft ein teilweises Sicherheitsnetz, indem bei temporären Milchfettüberschuss Mittel für eine effiziente Entlastung des Milchmarkts zur Verfügung stehen. Das neue System beinhaltet unter anderem die folgenden Eckpfeiler:
  • Die Nachfolgelösung wird über zwei neue Fonds unter der Verwaltung der BO Milch geregelt.
  • Die beiden Fonds werden finanziert, indem auf Stufe industrielle Milchverarbeiter ein Abzug in Rappen pro Kilogramm auf alle nicht verkäste Verkehrsmilch erfolgt. Der Abzug entspricht maximal der Höhe der in Diskussion stehenden neuen Milchzulage des Bundes.
  • Mittelzuweisung: 80 % sind für den Fonds „Rohstoffpreisausgleich für die Nahrungsmittelindustrie“ reserviert, 20 % für den Fonds „Regulierung“.
  • Der Fonds „Rohstoffpreisausgleich Nahrungsmittelindustrie“ ermöglicht es, den Exporteuren von verarbeiteten Lebensmitteln, Schweizer Milchbestandteile zu konkurrenzfähigen Preisen zu erhalten. Damit haben sie einen Anreiz, weiterhin Schweizer Rohstoffe zur Herstellung ihrer Produkte zu verwenden.
  • Die Entschädigung richtet sich im Grundsatz nach der Preisdifferenz von Rohmilch zwischen der Schweiz und Europa.
  • Neue Produkte mit guter Wertschöpfung können auf Antrag ebenfalls von Fondsmitteln profitieren. Diese Unterstützung wird im ersten Jahr auf 5 %, im zweiten auf 7 % und ab dem dritten Jahr auf 9 % der Mittel aus dem Fonds „Rohstoffpreisausgleich für die Nahrungsmittelindustrie“ beschränkt.
  • Der Fonds „Regulierung“ stützt bei saisonalen Überschüssen Exporte von Produkten mit einem Milchfettanteil ab 25 %.
  • Das Inkasso für den Fonds „Regulierung“ wird gestoppt, falls der Fonds den Bestand von 10 Mio Franken überschreitet. Es wird damit kein Stützungsgeld auf Vorrat geäufnet.
  • Im Fonds „Regulierung“ haben die Produzenten die Mehrheit im Entscheidungsgremium über die Mittelverteilung.

Es ist vorgesehen, dass die Delegierten der BO Milch an ihrer Versammlung vom 27. April 2017 über die beiden neuen Reglemente entscheiden werden. Der Vorstand der BO Milch wird sich zudem in der laufenden Vernehmlassung zur neuen Milchzulage dahingehend äussern, dass die neue Zulage mit einem festen Rappenbetrag im Gesetz festgeschrieben wird, wie es heute für die vergleichbare Verkäsungszulage gilt.

Zudem fordert die BO Milch, dass die Mittel im Rahmen der Finanzierung Schoggigesetz im Umfang der letzten drei Jahre 2015 bis 2017 liegen. Diese haben jeweils rund 95 Millionen Franken betragen.

So funktioniert das heutige Schoggigesetz

Verarbeitete Nahrungsmittel, welche Milch- oder Getreideprodukte enthalten, erhalten heute beim Export Ausfuhrbeiträge aus der Bundeskasse. Mit diesen Beiträgen wird vermieden, dass bei der Herstellung von exportierten Lebensmitteln ausländische Rohstoffe verwendet werden. Für Schweizer Milchschokolade zum Beispiel soll möglichst auch Schweizer Milchpulver oder Kondensmilch verwendet werden.

Diese als „Schoggigesetz“ bekannte Massnahme hilft der gesamten Branche, speziell aber den Schweizer Milch- und Getreideproduzenten. Dank dem Schoggigesetz findet die Schweizer Milch zu Schweizer Preisen einen Absatzkanal, der ihr sonst verschlossen bliebe. 6 bis 8 % der gesamten Schweizer Milchproduktion wird im Rahmen des Schoggigesetzes so vermarktet. Für die Periode Dezember 2015 bis November 2016 standen 94,6 Mio Franken Bundesmittel zur Verfügung. Davon sind etwas mehr als 78 Millionen für Milchprodukte und etwas mehr als 16 Millionen für Getreideprodukte reserviert. Diese Ausfuhrbeiträge gelten im internationalen Handelsrecht als Exportsubventionen. Sie müssen gemäss WTO-Abmachungen spätestens bis Ende 2020 abgeschafft werden. Dies wurde an der 10. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2015 in Nairobi entschieden.

Für Rückfragen

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Markus Willimann, Vize-Präsident BO Milch, 079 689 51 54

Ruedi Bigler, Vize-Präsident BO Milch, 076 417 00 00

© 2016 Green Energy Ltd. | Legal Notice | Privacy Policy | Disclaimer

empty