A-Richtpreis bleibt im ersten Quartal 2025 stabil
18.11.2024
Der A-Richtpreis für Molkereimilch bleibt bei 82 Rp./kg. Der Vorstand der BO Milch hat an seiner Sitzung vom 15. November entschieden, für das erste Quartal 2025 keine Anpassung vorzunehmen. Der Richtpreis ist auf den 1. Juli 2024 um 3 Rappen angehoben worden.
Die BO Milch stärkt den Export von milchhaltigen Nahrungsmitteln
19.09.2024
Die BO Milch hat an ihrer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 19. September beschlossen, die privat-rechtlichen Rohstoffverbilligungsmassnahmen für exportierte milchhaltige Nahrungsmittel zu erhöhen. Gleichzeitig wird auch die Marktregulierung gestärkt. Der Entscheid steht vor dem Hintergrund von gegenwärtig besonderen Herausforderungen auf dem Schweizer Milchmarkt und stellt die seit 2019 bestehenden Branchenfonds generell auf ein zukunftsfähigeres Fundament.
Delegierte fällen drei wichtige Entscheide
24.04.2024
Ab dem 1. Mai 2024 wird die Stützung für Milchprotein für Nahrungsmittelexporteure deutlich erhöht. Die Delegierten der Branchenorganisation Milch haben einer dafür notwendigen Anpassung in den Reglementen des Fonds Rohstoffverbilligung zugestimmt. Zudem gaben die Delegierten Grünes Licht für die Einführung eines Klimarechners und verabschiedeten eine Vision Schweizer Milchwirtschaft.
A-Richtpreis steigt ab Juli um 3 Rappen
01.03.2024
Der A-Richtpreis für Molkereimilch wird für das dritte und vierte Quartal 2024 um 3 Rappen erhöht. Eine Preiserhöhung bereits im Frühjahr mit hohem Milchaufkommen wäre ein falsches Marktsignal gewesen. Der Vorstand ist mit diesem Entscheid vom Molkereimilchpreis-Index abgewichen. Der Antrag der Produzentenvertreter auf eine sofortige Preiserhöhung um 4 Rappen fand im Vorstand keine Mehrheit.
Vorerst kein Entscheid für Weiterentwicklung des Grünen Teppichs
23.12.2023
Der Vorstand der BO Milch hat am 21. Dezember 2023 an einer ausserordentlichen Sitzung das Thema der Weiterentwicklung des Grünen Teppichs behandelt. Dabei kam er noch zu keinem Entscheid, weil es bei der Frage nach der Abgeltung für die vorgesehenen freiwilligen Zusatzanforderungen keine Einigung gab.