Delegierte der BO Milch stimmen Anpassungen im Reglement Standardvertrag und Segmentierung zu

02.07.2021

Die Delegiertenversammlung der Branchenorganisation Milch wurde Ende Juni auf schriftlichem Weg durchgeführt. Wichtige Entscheide gab es bei den Anpassungen im Reglement Standardvertrag und Segmentierung und beim Gesuch für die Erteilung einer Allgemeinverbindlichkeit dieses Regelwerks. Eine Statutenanpassung, mit der das Höchstalter für Vorstandsmitglieder flexibilisiert werden sollte, hat das notwendige Quorum nicht erreicht.

Die Delegiertenversammlung der BO Milch vom 14. Juni konnte nicht vor Ort stattfinden. Stattdessen wurden die Delegierten dazu aufgefordert, ihre Entscheide auf schriftlichem Weg zu fällen. Dabei waren vor allem die Traktanden zu den Anpassungen im Reglement Standardvertrag und Segmentierung sowie zum Gesuch für die Allgemeinverbindlichkeit von Bedeutung. Hier sind die Delegierten dem Antrag des Vorstandes gefolgt und haben die vorgeschlagene Anpassung einstimmig, bei drei Enthaltungen unterstützt.

Damit gilt ab 1. Januar 2022: Die Konditionen im Milchkauf (Mengen und Preise) müssen zwingend jeden Monat für das A- und B-Segment einzeln bis spätestens am 20. des Vormonats jedem Lieferanten bekannt gegeben worden sein. Die Delegierten stimmten dieser Anpassung im Wissen darüber zu, dass damit eine vom Vorstand beschlossene Erhöhung des B-Richtpreises ab 1. Juli 2021 verbunden ist.

Die Anpassung des Reglements bedeutet eine weitere Verschärfung der bereits heute bestehenden Pflicht zur Transparenz über die Milchpreise für den kommenden Monat. Eine Ausdehnung dieser Preis- und Mengenvereinbarung auf drei Monate wurde innerhalb der BO Milch im Vorfeld diskutiert, aber verworfen. Man war sich einig, dass derart lange Fristen keine Verbesserung des Preises bringen. Im Gegenteil: Die Erfahrungen im Markt zeigen, dass langfristige Verpflichtungen tendenziell tiefere Preise nach sich ziehen.

Der Entscheid der Delegierten bedeutet auch eine Absage an die von politischer Seite geforderte Freiwilligkeit der B-Milch. Die BO Milch ist überzeugt, dass die Freiwilligkeit der B-Milch das Erfolgsmodell der Segmentierung gefährdet und damit auch das Ende der A-Milch mit unberechenbaren Folgen im Schweizer Milchmarkt zur Folge hätte. Deshalb lehnten auch die Milchproduzenten innerhalb der BO Milch diese Forderung geschlossen ab.

Die Delegierten der BO Milch haben sich dafür ausgesprochen, dem Bundesrat ein Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit zu stellen. Die bestehende Allgemeinverbindlichkeit läuft am 31. 12. 2021 ab. Mit einer Allgemeinverbindlichkeit wird sichergestellt, dass alle Akteure im Milchmarkt die gleichen Regeln haben und damit allfällige Trittbrettfahrer ausserhalb der BO Milch nicht von einem künstlichen Marktvorteil profitieren können.

Nicht unterstützt haben die Delegierten einen Antrag des Vorstands für eine Statutenanpassung. In den Statuten ist explizit festgehalten, dass die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds nicht möglich ist, wenn die Person das Pensionsalter erreicht hat. Der Vorstand schlug vor, diese strenge Formulierung etwas zu flexibilisieren. Damit wäre eine Wiederwahl möglich gewesen, falls eine Person nach wie vor in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation aktiv ist. Diese Anpassung hat das notwendige Quorum bei den Delegierten nicht erreicht. Damit war die Wiederwahl von Markus Willimann (Vizepräsident) und Hanspeter Kern (Vorstandsmitglied) nicht mehr möglich.

Die anderen 16 zur Wiederwahl stehenden Vorstandsmitglieder sowie die 8 Suppleanten sind für die Amtsperiode bis zum Frühjahr 2025 bestätigt worden. Für den zurückgetretenen Hochdorf-Vertreter Werner Schweizer ist Cemil Klein neu in den Vorstand gewählt worden. Cemil Klein ist seit dem 1. Januar 2021 bei Hochdorf Leiter Milchbeschaffung und Agrarpolitik. Die Liste der Vorstandsmitglieder ist auf der Homepage der
BO Milch à Vorstand abrufbar.

Alle weiteren Geschäfte wurden durch die Delegierten ohne Gegenstimme genehmigt. Es handelte sich dabei um die statuarischen Geschäfte wie die Abnahmen des Jahresberichts 2020, der konsolidierten Jahresrechnung 2020 mit dem Bericht der Revisionsstelle und die Wahl der Revisionsstelle Engel Copera für die Periode 2021 und 2022.

Für Rückfragen:

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung

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