Delegierte stimmen Massnahmen zur besseren Butter Inlandversorgung ohne Gegenstimme zu

30.09.2020

Die Delegierten der BO Milch haben am 30. September 2020 wichtige Entscheidungen getroffen: Ab 2021 werden bei Butterknappheit zusätzliche Eiweissexporte gestützt und die Stützung für Milchfett zu Gunsten des Milcheiweisses reduziert. Damit leistet die BO Milch einen erheblichen Beitrag, die Situation der Butterversorgung in der Schweiz zu verbessern. Zudem haben die Delegierten Andreas Hinterberger, Käsermeister aus Gais AR, als neues Vorstandsmitglied und Benoît Kolly, Käsermeister aus Praroman FR, als neuen Suppleanten gewählt.

Die beiden Fonds «Rohstoffverbilligung für die Nahrungsmittelindustrie» und «Regulierung» sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sie regeln die Exportbeiträge für Nahrungsmittelhersteller mit Milchbestandteilen (Nachfolgelösung Schoggigesetz) und den Butterexport in einer Überschusssituation. Um den veränderten Rahmenbedingungen im aktuellen Umfeld von Butterknappheit gerecht zu werden, haben die Delegierten der BO Milch am 30. September beschlossen, ab nächstem Jahr die heute nicht eingezogenen 20 % der Milchzulage (0,9 Rp./kg Milch, bzw. rund CHF 14 Mio. pro Jahr) dem Fonds Rohstoffverbilligung zufliessen zu lassen. Während einer Übergangsphase von rund einem halben Jahr werden diese Massnahmen mit den bisher nicht genutzten Mitteln aus dem Fonds Regulierung finanziert.

Die Delegierten der BO Milch haben den dazu nötigen Anpassungen in den Reglementen ohne Gegenstimme bei beiden Interessengruppen zugestimmt. Die angepassten Reglemente treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Damit stehen einerseits mehr Mittel für die Rohstoffverbilligung zur Verfügung und andererseits soll eine neue Stützung für Milcheiweissexporte eingeführt werden. Die BO Milch erwartet, dass dank diesen Anpassungen in Zukunft mehr Milch in diesen Kanal fliessen und dadurch die inländische Butterproduktion ansteigen wird. Zudem soll bei einer Butterunterversorgung die Bewertung von Fett zu Gunsten von Milchprotein verschoben werden.

Die Anpassungen werden jährlich auf ihre Wirkung überprüft. Sie sind deshalb vorerst bis zum 30. 6. 2022 befristet und muss jährlich vom Vorstand überprüft werden.

 

Im Folgenden werden die Anpassungen im Detail umschrieben:

Stützung der Koppelprodukte der Butterherstellung

Die 20 % der für den Fonds Regulierung reservierten Mittel werden ab 2021 wieder eingezogen. Diese 20 % (rund 14 Mio. Fr. pro Jahr) werden bei Butterknappheit je zur Hälfte für die Hauptbox Fonds Rohstoffverbilligung und zur Hälfte für eine neue Box Export Milchproteinpulver MPC (sogenannte MPC-Box) verwendet.

Die neue MPC-Box führt dazu, dass das Produktepaar Butter / Magermilch auch dann gestützt wird, wenn keine Fettregulierung notwendig ist. Die neue Stützung von rund
1 Fr. / kg Protein führt zu einer Milchpreisstützung von 3,3 Rp. / kg der davon betroffenen Vollmilch. Damit wird ein Beitrag zur Besserstellung der inländischen Butterproduktion geleistet.

Die Aufstockung der Mittel für die Hauptbox führt dazu, dass hier rund 7 Mio. Franken pro Jahr mehr Mittel zur Verfügung stehen, solange im Fonds Regulierung kein Mittelbedarf besteht. 2019 wurden aus der Hauptbox 57,4 Mio. Franken ausbezahlt. Der Kürzungsfaktor betrug im Durchschnitt 14,5 %. Mit 7 Mio. zusätzlichen Franken,
könnte der Kürzungsfaktor auf rund 4 % reduziert werden – solange alle anderen
Bedingungen gleichbleiben.

Das System führt nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung, sondern respektiert das
Prinzip der Gleichbehandlung. Es fördert zudem neu ein konkretes Produkt, dem ein Wertschöpfungspotenzial zuerkannt wird und es ist effizient. Nebst der neuen Stützung entlastet die Anpassung im gleichen Umfang auch die Kasse der Hauptbox. Beides aber nur in dem Umfang, solange keine Milchfettregulierung notwendig ist. Sollten die Vorzeichen im Milchmarkt wieder wechseln, reguliert sich das System selbst zurück auf eine Stützung der Milchfettexporte.

Damit gilt:

  • Die Butter- und Rahmhersteller mit einem hohen Exportanteil von MPC erhalten neu eine Stützung und würden durch die neue Stützung konkurrenzfähiger auf dem Beschaffungsmarkt.
  • Die Verarbeiter mit einem hohen Anteil im Marktsegment «Fonds Hauptbox» hätten höhere Beiträge. Damit würde die vertikale Stützung kleiner.
  • Für die betroffenen Milchproduzenten würde der Milchpreis steigen.

 

Weniger Mittel für Butterexporte bei Buttermangel

Als zweite Massnahme wird das Stützungsverhältnisses Milchfett zu Milcheiweiss flexibilisiert. Bei der Berechnung der Exportbeiträge gilt heute ein fixes Verhältnis von
60 zu 40. Neu soll bei Butterknappheit im Inland das Stützungsverhältnis auf 55 zu 45 festgelegt werden. Dies hat zur Folge, dass bei Milchfettknappheit dort weniger Export-beiträge ausbezahlt werden.

Wird im Berechnungsschema das Schweizer Milcheiweiss nicht mehr nur mit 40 % des Gesamtwertes bewertet, sondern mit 45 %, führt dies automatisch zu höheren Beiträgen für das Milcheiweiss und tieferen für das Milchfett. Für den Monat Oktober 2020 zum Beispiel würden für das Milcheiweiss nicht mehr nur 4,05 Rp. pro kg ausbezahlt, sondern 7,28 Rp. Entsprechend gäbe es für das Milchfett nur noch 15,47 Rp. anstelle von 18.70 Rp pro kg Milch.

Eine Folge dieses Schrittes sind tiefere Beiträge für diejenigen Exporteure, welche überdurchschnittlich viel Milchfett in ihren Nahrungsmitteln haben. Damit steigt der Anreiz für Veredelungsverkehr für Milchfett. Dadurch kann ein Engpass für Milchfett im Inland verringert werden und der Druck für Butterimporte würde kleiner. Exporteure mit milcheiweissbetonten Produkten würden dagegen profitieren, während eine Änderung für Schokolade-Exporteure mit vorwiegend Vollmilchpulver als Milchbestandteil in ihren Produkten neutral ausfällt. Die Besserstellung der Magermilchpulverhersteller kann indirekt auch zu einer Verbesserung der Buttersituation führen, indem mehr Milch zu Magermilchpulver verarbeitet wird und dadurch mehr milchfetthaltige Koppelprodukte entstehen.

Zusammen mit der neuen Massnahme für die MPC-Box verbessert die Flexibilisierung der Fett-Eiweiss-Bewertung damit die Fettversorgung im Inland.

Für Rückfragen:

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung vom 30. September 2020

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