Die Vorteile von heute in die Zukunft transferieren!

17.10.2018

Aufgrund des Entscheids der WTO-Ministerkonferenz von Ende Jahre 2015 sind direkte Exportsubventionen nicht mehr konform mit den Regeln der Handelsorganisation. Die Milch- und Getreidebranche haben gemeinsam in sehr kurzer Zeit eine pragmatische Nachfolgelösung gefunden. In der Milchbranche konnte sich eine Umsetzung durchsetzen, welche es der Industrie ermöglicht, die Milch für die Exportprodukte weiterhin in der Schweiz zu beziehen. Ab dem 1.1.2019 wird diese privatwirtschaftliche Nachfolgelösung das bisherige   Schoggigesetz ablösen.

Zwei neue Fonds machen es zu einem Nullsummenspiel

Die Branchenorganisation Milch BOM zeigt, dass der privatwirtschaftlich organisierte Preisausgleich für Nahrungsmittel mit Milch- und Getreidebestandteilen zeitlich nahtlos an das ablaufende Schoggigesetz anschliesst. Die neue Lösung der Milchbranche ist WTO-konform. Der Verarbeiter entrichtet für alle nicht verkäste Milch, welche er einkauft, einen Beitrag in einen Fonds. Der Entscheid über die Höhe des Beitrages liegt beim Vorstand der BO Milch. Der Beitrag wird maximal so hoch sein wie die Verkehrsmilchzulage des Bundes an die Produzenten. 80% der Mittel gehen in den Fonds zur Förderung des Exports und 20% in den Fonds zur Milchfettregulierung. Damit ist das System für den Milchproduzenten erlösneutral oder positiv und es wird ein langfristig stabiles Gleichgewicht im Schweizer Milchmarkt gefördert.

 

Die Sicht der Schweizer Milchproduzenten – Was ist zu tun?

Die Schweizer Milchproduzenten SMP stehen hinter dieser Lösung. Es ist für die Milchproduzenten zentral, dass das Absatzvolumen für Schweizer Milch WTO-konform sichergestellt werden kann. Dazu gehört, dass die bisherigen für die Milch gesprochenen Bundesmittel auch bei der Milch bleiben und dass die Herstellung von verarbeiteten landwirtschaftlichen Exportprodukten weiterhin in der Schweiz stattfinden kann. Im neuen System sind die Produzenten bei der Milch für die Rohstoffpreisdifferenz beim Export verantwortlich, die Verarbeiter für allfällige Mehrkosten in der Verarbeitung. Dadurch steigt die Transparenz für die Produzenten. Das nun vorliegende Gesamtergebnis ist ein mehrfacher Kompromiss, um (möglichst) alle Anliegen „unter einen Hut“ zu bringen.

Die neue Verkehrsmilchzulage kommt nicht automatisch zu den Milchproduzenten. Sie muss über www.DBMilch.ch ab 6. November 2018 beantragt werden. Das gilt sowohl für Molkerei-, für Käserei-, für Bio- als auch direktvermarktete Milch. SMP und die SMP-Mitgliedsorganisationen unterstützen die Milchproduzenten bei Bedarf gerne.

 

Die Rolle der TSM - Wie das Geld zum Bauern kommt

Damit der Bund die Informationen hat, um die Milchzulage auszubezahlen, meldet ihm die TSM Treuhand GmbH (TSM) bis am 10. des Folgemonats die gelieferten Milchmengen und die Koordinaten der Milchproduzenten inkl. Zahlungsverbindung. Die erste Auszahlung für den Monat Januar wird Ende Februar erfolgen. Um dies lückenlos und zeitgerecht machen zu können, ist die TSM darauf angewiesen, dass die Milchkäufer die Mengen melden und dass jeder Milchproduzent seinen Antrag in der DBMilch, unter www.dbmilch.ch, stellt. Sämtliche Milchproduzenten werden dazu bis Mitte November direkt durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) angeschrieben und über das Vorgehen informiert.

Für den privatrechtlichen Teil der Nachfolgelösung Schoggigesetz stellt die TSM den Milchverwertern aufgrund ihrer Meldungen Rechnung. Mit diesen Erträgen werden die beiden Fonds alimentiert. Anträge für eine Unterstützung aus diesen Geldern stellen die Exporteure direkt an die TSM, welche zusammen mit der Zertifizierungsstelle ProCert die Anträge auf Unterstützungswürdigkeit prüft. Wenn diese Berechtigung vorhanden ist, zahlt die TSM die Beiträge aus dem entsprechenden Fonds aus.

Im Rahmen der Nachfolgeregelung Schoggigesetz wird die TSM auch für das Getreide Aufgaben ausführen. Dadurch entstehen sinnvolle Synergiegewinne, wie beispielsweise bei der Gesuchsbehandlung von Exporteuren und der Überprüfung der effektiven Exporte.

 

Auskünfte:

Stefan Kohler, Geschäftsführer der BO Milch    078 828 18 58

Stephan Hagenbuch, Direktor SMP                   079 292 97 52

Peter Althaus, Geschäftsführer TSM                 079 480 25 26

Reto Burkhardt, Leiter Kommunikation SMP     079 285 51 01

Medienmitteilung vom 15. Oktober 2018

Folien

© 2018 IP Lait | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

empty