Massnahmen zur Stabilisierung des Milchmarkts zeigen Wirkung
28.02.2025
Im Herbst hat der Vorstand der BO Milch verschiedene Massnahmen zur Stabilisierung des Milchmarkts beschlossen. An seiner Sitzung vom 28. Februar hat er ein Fazit über diese Massnahmen gezogen und mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Massnahmen Wirkung zeigen. Die vom Fonds Regulierung gestützten Rahm- und Butterexporte haben dazu beigetragen, dass der hohe Butterberg inzwischen unter den Vorjahreswert zurückgegangen ist. Insgesamt werden 2000 t Rahm- und rund 680 t Butterexporte von der BO Milch mit Geldern aus dem Fonds Regulierung gestützt. Eine zusätzliche Stützung aus diesem Fonds kommt den Exporteuren von verarbeiteten Nahrungsmitteln zugute. Diese Massnahme führt bei den Exporteuren dazu, dass sie wieder vermehrt Schweizer Rohstoffe, insbesondere auch Butter, anstelle von Importprodukten einsetzen. Der Vorstand hat entschieden, diese Zusatzstützung um drei Monate zu verlängern. Neue Massnahmen im Bereich Butter- oder Rahmexporte wurden dagegen aufgrund der derzeit stabilen Butterlager keine beschlossen.
Keine Änderung gibt es beim A-Richtpreis für Molkereimilch. Der Vorstand hat nach kurzer Diskussion entschieden, diesen für das zweite Quartal 2025 bei 82 Rp./kg zu belassen.
Ende 2025 läuft die vom Bundesrat vor vier Jahren beschlossene Allgemeinverbindlichkeit für die Branchenregelungen zur Segmentierung, dem Standardvertrag und den Richtpreisen aus. Der Vorstand hat eine Auslegeordnung gemacht und ist überzeugt, dass das bestehende System zur Stabilisierung im Milchmarkt und zu einer höheren Wertschöpfung auch für die Milchproduzenten führt. Die Segmentierung ist die Antwort der Milchbranche, um im teilliberalisierten Markt mit der EU bestehen zu können, nachdem sich der Staat aus der Verantwortung für Mengen, Preise und Exportstützung zurückgezogen hat. Seither konnte die Differenz zur EU bei den Produzentenpreisen zwischen 20 und 30 Rappen gehalten werden. Ohne Segmentierung wäre der Unterschied tiefer, die Produzenten hätten ein tieferes Einkommen. Der Vorstand ist deshalb überzeugt, dass die Segmentierung beibehalten werden muss und möchte mit der Allgemeinverbindlichkeit verhindern, dass Trittbrettfahrer das System unterwandern können. Er hat sich deshalb einstimmig dafür ausgesprochen, den Delegierten einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Eine längere Diskussion gab es zum formellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz im Rahmen der «Bilateralen III». Der Vorstand hält fest, dass die Schweizer Milchwirtschaft ein grosses Interesse an stabilen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU hat. Auf der Basis der heute verfügbaren, offiziellen Unterlagen hat er eine Stellungnahme verabschiedet, die zum Schluss kommt, dass ein Abschluss der Bilateralen III für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft den Status quo und die friktionslose Aktualisierung aus den Bilateralen I und II ab (Marktzugang, Äquivalenz) sichert (siehe folgende Seite).
Für Rückfragen:
Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19
Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58
Bilaterale III: Einschätzung der Schweizer Milchwirtschaft
zum aktuellen Stand
Die beiden Gruppen der Branchenorganisation Milch haben vom formellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz zu den «Bilateralen III» vom Dezember 2024 Kenntnis genommen. Für den Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft liegen aktuell Zusammenfassungen der involvierten Fachbereiche der Bundesverwaltung (BLW, BLV) vor. Der Bundesrat hat zum Teil «Landwirtschaftsabkommen und Lebensmittelsicherheit» ein Faktenblatt herausgegeben (20.12.2024). Sobald die finalen Abkommenstexte vorliegen, wird die Schweizer Milchbranche die relevanten Unterlagen umfassend und gemeinsam beurteilen und würdigen. Die offizielle Publikation ist für Mitte 2025 angekündigt.
Der Schweizer Milchmarkt ist insbesondere durch die Abkommen der Bilateralen I (1999: Käsefreihandel, Veterinärabkommen) und II (2005: landwirtschaftliche Verarbeitungs-produkte), der gegenseitigen Anerkennung von AOP-Produkten (2011) und die bisher eingetroffene Marktentwicklung indirekt mit dem EU-Milchmarkt verflochten.
Die Sicherstellung dieser Handelsbeziehungen bei gleichzeitiger Wahrung der innenpolitischen Autonomie, liegt im gemeinsamen, übergeordneten Interesse der Schweizer Milchbranche und hilft mit den Produktions- und Verarbeitungsstandort Schweiz zu sichern. Der Selbstversorgungsgrad der Schweizer Milchwirtschaft liegt bei über 100%. Der Zugang zu Exportmärkten ist somit von zentraler Bedeutung. Jedes vierte Kilogramm Milch wird heute exportiert. Der EU-Markt ist mit Abstand der wichtigste Auslandmarkt für Schweizer Milchprodukte.
Aus den heute verfügbaren, offiziellen Unterlagen lässt sich dazu festhalten:
- Ein Abschluss der Bilateralen III sichert für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft den Status quo und die friktionslose Aktualisierung aus den Bilateralen I und II ab (Marktzugang, Äquivalenz). Die Schweiz hat zudem vollständigen Zugang zum EU-System für Lebensmittelsicherheit.
- Bei der gesamten künftigen Ausgestaltung der Schweizer Agrarpolitik bleibt die Schweiz weiterhin autonom (Grenzschutz, Standards, staatliche Beihilfen und Direktzahlungen etc.). Auch Kreuzkonzessionen mit anderen Bereichen sowie aus möglichen Streitfällen werden explizit ausgeschlossen. Aus Sicht der Schweizer Milchwirtschaft ist allerdings auch sehr wichtig, dass die Schweizer Politik den halboffenen Milchmarkt bei der Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik (AP2030+) würdigt und der Milchproduktion bei den agrarpolitischen Massnahmen gemäss Motion 24.4269 (Stärkung der Milch-produktion im Grasland Schweiz) wieder zu gleich «langen Spiessen» verhilft.
- Die vorgesehene Anwendung des heutigen EU-Lebensmittelrechts in der Schweiz beinhaltet insgesamt keine relevanten Änderungen. Die Schweiz resp. der Bund hat dabei die Möglichkeit, Ausnahmen vorzusehen in den Bereichen der genetisch veränderten Organismen (GVO), des Tierwohls und der Produktionslandangabe, welche in Schweiz obligatorisch ist. Zudem kann die Schweiz in Zukunft über die Übernahme jeder einzelnen Weiterentwicklung des EU-Rechts einzeln entscheiden.
Die Schweizer Milchwirtschaft hat ein grosses Interesse an stabilen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU.
Verabschiedet vom Vorstand BO Milch am 28. Februar 2025