Das sind die zehn Kriterien für eine nachhaltig produzierte Milch

12.09.2018

Der Vorstand der Branchenorganisation Milch hat an seiner Sitzung vom 6. September die ersten Entscheide für die Einführung eines Branchenstandards „Nachhaltige Milch“ beschlossen. Vorausgegangen waren in den Monaten davor intensive Diskussionen unter den Produzenten, welche Leistungen zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen erbracht werden können. Denn die gesetzlichen Anforderungen garantieren bereits heute einen hohen Standard, insbesondere in den Bereichen Tierwohl und Fütterung. Die Produzenten haben sich auf massvolle, nachvollziehbare und einfach kontrollierbare zusätzliche Leistungen geeinigt und diese dem Vorstand der BO Milch als Branchenstandard angeboten. Dieser neue Standard erlaubt es, die Schweizer Milch noch besser auszeichnen zu können. Gleichzeitig haben die Konsumentinnen und Konsumenten die Garantie, dass sie mit dem Kauf von Schweizer Milchprodukten ein verantwortungsvoll produziertes Lebensmittel in der Hand haben.


Der Vorstand der BO Milch hat dem Vorschlag der Produzenten für den zukünftigen Anforderungskatalog für den Branchenstandard zugestimmt und sich auch auf das weitere Vorgehen geeinigt. Der neue Branchenstandard gilt ab dem 1. Juli 2019 unter der Trägerschaft der BO Milch. Der Anforderungskatalog enthält die untenstehenden Grundanforderungen, welche zwingend erfüllt sein müssen, ein Zuschlag auf der Milchgeldabrechnung und weitere Zusatzanforderungen, damit die Milch dem Branchenstandard „Nachhaltige Milch“ entspricht. Sämtliche so produzierte Molkereimilch wird mit einem auf der Milchgeldabrechnung separat ausgewiesenen Zuschlag von 2 Rappen entschädigt.


Zwingende Anforderungen
Fünf Anforderungen aus dem Bereich Tierwohl
RAUS –BTS: Die Kühe müssen an einem der beiden (oder beiden) Tierwohlprogramme des Bundes teilnehmen. BTS steht für besonders tierfreundliche Stallhaltung, RAUS steht für regelmässigen Auslauf.
Kälberhaltung: Die Mindesthaltedauer auf dem Geburtsbetrieb beträgt bei allen geborenen Kälbern 21 Tage.
Mindestmelkintervall: Die Kühe müssen mindestens zweimal pro Tag gemolken werden.
Einhaltung Richtlinien ASR: Die Tierhalter, welche mit ihren Tieren an Schauen und Aus-stellungen gehen, müssen sich verpflichten, die Richtlinien ASR einzuhalten.
Keine Trächtigkeit bei Schlachtkühen: Bei Schlachtkühen muss die Nicht-Trächtigkeit nachgewiesen gemäss der Branchenregelung Proviande eingehalten werden.

Zwei Anforderungen im Bereich Fütterung
Sojaschrot: Falls Sojaschrot in der Fütterung verwendet wird, muss dieses nachweislich aus nachhaltigen Quellen stammen.
Palmfett und Palmöl: Die Fütterung der Milchkühe kommt zu 100% ohne Palmfett oder -öl aus.

Drei weitere Anforderungen
Antibiotikaeinsatz: In der tiermedizinischen Behandlung dürfen ohne tierärztliche Anordnung keine kritischen Antibiotika verwendet werden, welche wegen der möglichen Resistenzbildung in der Humanmedizin umstritten sind.
Biodiversität: Das Bundesprogramm ÖLN muss erfüllt werden. Dies bedeutet, dass in der Regel mindestens 7% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche besondere Leistungen zur Biodiversität erfüllen.
Name der Kuh / Kalb: Jede Kuh hat ab Geburt einen Namen, welcher in der TVD eingetragen ist. Damit wird die für den Familienbetrieb typische Beziehung Tierhalter zum Tier zum Ausdruck gebracht.

Zusatzanforderungen
Der Vorstand war sich auch einig darüber, dass zusätzliche weitergehende Anforderungen aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Klima, Tierwohl und Antibiotika Teil der „Nachhaltigen Milch“ werden. Hier gilt das Prinzip, dass aus einer Liste von möglichen Anforderungen zwei ausgewählt werden müssen. Eine Arbeitsgruppe wird in den kommenden Wochen definieren, wie diese Zusatzanforderungen aussehen.


Bei der Auswahl dieser Anforderungen wurde darauf geachtet, dass keine neuen externen Betriebskontrollen notwendig sind. Alle Kriterien sind mit bestehenden Kontrollen bereits erfasst. Es müssen in den kommenden Monaten lediglich die Zugriffsrechte auf diese Daten sichergestellt werden damit garantiert werden kann, dass sämtliche auf den Markt kommende Milch tatsächlich nach den definierten Kriterien produziert worden ist.


Der Vorstand hat entschieden, dass in einer Übergangszeit nur diejenigen Produzenten vom Nachhaltigkeitsbonus profitieren, welche die Anforderungen erfüllen. Nach vier Jahren sollte sämtliche in der Schweiz produzierte Milch die neuen Anforderungen erfüllen.


Mit der Definition der Kriterien für die Milchproduktion ist ein grosser Schritt gemacht worden. Noch sind aber nicht alle Entscheide gefällt. An den nächsten Sitzungen werden neben dem Thema Zusatzanforderungen noch folgende Fragestellungen bearbeitet:

  • Welche Anforderungen an die Verarbeitung und den Handel zur Erfüllung des Branchenstandards „Nachhaltige Milch“ gelten.
  • Wie der definierte Branchenstandard mittels eigener Marke bzw. Deklaration ausgezeichnet werden kann.
  • Ausarbeitung eines Reglements inkl. Sanktionen für den Branchenstandard.
  • Wie Härtefälle beim Kriterium RAUS beurteilt werden.

Der Vorstand hat an der Sitzung vom 6. September eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich unter anderem diesen offenen Punkten annimmt.

Für Rückfragen:
Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19
Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung vom 12. September 2018

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