Drohende Strom- und Gasmangellage
02.08.2022
Die Branchenorganisation Milch beobachtet die Entwicklungen im Energiesektor mit Sorge. Sollte es in den Wintermonaten zu einer Strom- und Gasmangellage kommen, sieht der Bund in seinem Massnahmenplan vor, die beiden Energieträger für Grossverbraucher zu kontingentieren oder in einer nächsten Stufe das Stromnetz für einige Stunden abzuschalten. Derzeit ist nicht vorgesehen, die Produzenten und Verarbeiter von Milch, wie die übrigen Lebensmittelverarbeiter, per se von diesen Massnahmen auszunehmen.
Der Bundesrat hat jedoch die Möglichkeit, je nach Situation, bestimmte grundversorgungsrelevante Produktions- und Verarbeitungsbetriebe von diesen Massnahmen zu befreien. Milch, Butter oder Rahm gehören zu den Grundnahrungsmitteln. Während der Covid-Pandemie zeigte sich eindrücklich, was geschieht, wenn sie, wie die übrigen Milchprodukte, zur Mangelware werden: Der Verkauf verdreifachte sich, teilweise blieben die Regale leer.
Um zu verhindern, dass sich diese Situation wiederholt, bittet die BO Milch Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Guy Parmelin, deren Departemente für die Energieversorgung zuständig sind, die Grossverbraucher der Wertschöpfungskette Milch im Falle einer Strom- und Gasmangellage von einer Kontingentierung oder gar von der Abschaltung des Stromnetzes für einige Stunden auszunehmen.
Für Rückfragen:
Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19