Unveränderter A-Richtpreis für das dritte Quartal 2020

25.05.2020

Der Vorstand der BO Milch legt quartalsweise den Richtpreis für die Milch im A-Segment fest. Er hat an seiner Sitzung vom 20. Mai entschieden, dass der A-Richtpreis unverändert bei 71 Rp. /kg bleibt. Dieser Richtpreis gilt für Molkereimilch und enthält auch die 4,5 Rp. Zulage für Verkehrsmilch.

Im Weiteren hat sich der Vorstand mit der leichten Butterunterversorgung auseinandergesetzt. Der Vorstand unterstützte den Antrag, dass in den kommenden Wochen 1000 t Importe angesichts der leicht rückläufigen Milchproduktion notwendig sind damit im Markt stets genügend Butter vorhanden ist. Damit die inländische Produktion mit der Nachfrage wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, will der Vorstand Instrumente überprüfen. Noch vor den Sommerferien soll eine neu gewählte Arbeitsgruppe erste Vorschläge erarbeiten.

Der Vorstand hat sich auch mit dem von den Eidgenössischen Räten in diesem Frühjahr eingereichten Vorstoss für mehr «Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch» auseinandergesetzt. Der Standardvertrag regelt Details zum Richtpreissystem und zur Segmentierung im Milchmarkt und hat vom Bundesrat bis Ende 2021 die Allgemeinverbindlichkeit erhalten. Im Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, bei der BO Milch darauf hinzuwirken, dass in den Standardvertrag weitere Elemente aufgenommen werden. Die BO Milch nimmt dieses Begehren ernst. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, in den kommenden Monaten die Weiterentwicklung des Segmentierungssystems anzugehen, damit anschliessend entsprechende Beschlüsse von den zuständigen Gremien gefasst werden können.

Für Rückfragen:

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung

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