Ausstellungen
Plattformen (BEA Expo, Olma, Expo Bulle, Vianco-Arena etc.) dürfen ihre Milch abliefern, ohne die BNSM-Anforderungen erfüllen zu müssen, falls:
- die Plattform als Milchproduzent gilt, ihre Milch an einen Erstmilchkäufer verkauft;
- ihre Kühe normalerweise nicht länger als 14 Tage am Stück in der Plattform eingestallt sind;
- die Plattform bei der BO Milch ein Gesuch für eine Sonderregelung eingereicht hat, das bewilligt wurde.
Die für eine Sonderregelung zugelassenen Plattformen werden auf der Website der BO Milch publiziert.
Für diese Milch wird der Nachhaltigkeitszuschlag gemäss BNSM-Reglement, Anhang 5, ausbezahlt.
Form-Sonderreg-BNSM-Ausstellungen.pdf
Anerkannte Plattformen
- Vianco Chommle, 6222 Gunzwil
- Vianco-Arena, 5505 Brunegg
- Stierenmarktareal, 6300 Zug
- Arc Jurassien Expo, 2350 Saignelégier
- JunExBa, 4717 Mümliswil (02. November 2024)
Forschung
Institutionen, die gezielte, wissenschaftliche Versuche im Bereich der Milchproduktion durchführen und gleichzeitig Milch produzieren, dürfen ihre Milch abliefern, obwohl eine oder mehrere BNSM-Anforderungen wegen der Versuchstätigkeit nicht erfüllt werden kann.
Bedingungen:
- Die Institution stellt einen Antrag an die BO Milch, der durch die Geschäftsstelle beurteilt und bewilligt wird, sofern das Tierwohl demjenigen des BNSM entspricht;
- der Versuch ist von einer staatlichen Stelle bewilligt (Bewilligung für Versuchstierhaltung des kantonalen Veterinäramts).
Die für eine Sonderregelung zugelassenen Forschungsinstitutionen werden auf der Website der BO Milch publiziert.
Für diese Milch wird der Nachhaltigkeitszuschlag gemäss BNSM-Reglement, Anhang 5, ausbezahlt.
Form-Sonderreg-BNSM-Forschung.pdf
Anerkannte Forschungsinstitutionen
- AgroVet-Strickhof, 8315 Lindau