Einführung Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch

Die Delegierten der Branchenorganisation Milch haben am 2. Mai beschlossen, einen Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch, den sogenannten „Grünen Teppich“ einzuführen. Der Standard tritt am 1. September 2019 in Kraft. Im entsprechenden Reglement sind unter anderem die folgenden Bereiche festgeschrieben:

  • Für die Produzenten gelten höhere Anforderungen im Bereich Tierwohl, in der Fütterung und beim Medikamenteneinsatz. Gleichzeitig soll die Biodiversität gefördert werden und der ökologische Leistungsnachweis ist in den Grundanforderungen enthalten. Diese Anforderungen sind in einer Medienmitteilung vom 12. September 2018 bereits publiziert worden.
  • In der industriellen und gewerblichen Verarbeitung gelten ebenfalls Anforderungen an die Nachhaltigkeit. Diese sind im Reglement beschrieben.
  • In den kommenden Wochen wird die Kennzeichnung für den Branchenstandard
    bestimmt und den Branchenakteuren zur Verfügung gestellt.
  • Der Branchenstandard wird auf den 1. September eingeführt. Ab dann werden die ersten Milchprodukte mit einer entsprechenden Kennzeichnung im Handel erhältlich sein.
  • Ab diesem Zeitpunkt erhalten Landwirte, welche die Anforderungen erfüllen, einen Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rp. für die Molkereimilch im A-Segment. Dies beinhaltet nicht verkäste A-Milch und sämtliche verkäste Silo-Milch im A-Segment. Dieser Zuschlag muss auf der Milchgeldabrechnung separat aufgeführt werden.
  • Es wurde eine Übergangsphase von vier Jahren beschlossen. Während dieser kommt die sogenannte Massenbilanz zur Anwendung.

 

Der Standard unterstützt die Bemühungen der Branche bei ihren Anstrengungen für eine Qualitätsstrategie. Die Schweizer Milchbranche hat damit den entscheidenden Schritt gemacht, um die Herausforderungen des Milchmarkts gemeinsam besser begegnen zu können. Es ist das erklärte der Ziel der BO Milch, dass sämtliche in der Schweiz produzierten Milchprodukte in Zukunft nach den Vorgaben des neuen Branchenstandards hergestellt werden. Zudem sollen mit dem Standard die folgenden Ziele erreicht werden:

  • Der neue Standard schafft die Basis dafür, die hervorragenden Leistungen der Schweizer Milchproduktion und -verarbeitung in Bezug auf Nachhaltigkeit, Tierwohl und Fütterung zu beschreiben, zu kontrollieren und damit die Möglichkeit zu haben, die positiven Eigenschaften der Schweizer Milchproduktion und –verarbeitung einheitlich zu kommunizieren.
  • Mit dem Kauf der entsprechend ausgezeichneten Produkte hat der Konsument die Gewissheit, ein Schweizer Milchprodukt zu kaufen, das mit hochstehenden Anforderungen in Produktion und Verarbeitung hergestellt worden ist.
  • Der Standard unterstützt die Bemühungen der Schweizer Landwirtschaftsbranche bei ihren Anstrengungen für eine Qualitätsstrategie.
  • Der Standard gibt eine Antwort auf den zunehmenden Druck durch Importprodukte.

 

Der Entscheid der Delegierten vom 2. Mai ist aber erst ein Zwischenschritt. In den kommenden Wochen und Monaten werden insbesondere in den folgenden Bereichen noch Diskussionen geführt und Entscheide zuhanden des Vorstands der BO Milch vorbereitet.

  • Wahl einer Kennzeichnung: Milchprodukte, welche den Standard erfüllen, werden ausgezeichnet werden können. In den kommenden Wochen werden hier Vorarbeiten gemacht, damit der Vorstand Anfang Sommer den Entscheid über die Kennzeichnung fällen kann.
  • Ausarbeitung von Weisungen: Detailfragen rund um den Branchenstandard müssen noch geklärt werden. So muss zum Beispiel geregelt sein, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel, das Milchprodukte als Zutaten enthält, die Kennzeichnung tragen darf.
  • Kontrollsystem und Zertifizierung: Für die Glaubwürdigkeit des Branchenstandards ist es wichtig, dass unabhängige Stellen die Marktakteure kontrollieren und wenn nötig zertifizieren. Gleichzeitig soll aber der administrative Aufwand für alle Beteiligten so klein wie möglich bleiben. Hier hat der Aufbau bereits begonnen damit die Anmeldungen der Produzenten und Verarbeiter ab Juli starten können.

190515_Hintergrundinfo-zum-BNSM.pdf

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