A-Richtpreis bleibt unverändert bei 68 Rappen
24.11.2017
Der Vorstand der BO Milch hat am 24. November 2017 den A-Richtpreis für das erste Quartal 2018 festgelegt. Der Richtpreis bleibt unverändert bei 68.0 Rappen pro Kilo Milch. Des weiteren hat der Vorstand mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat für den von der Branche beschlossenen Standardvertrag und die Regelungen zur Segmentierung die Allgemeinverbindlich erklärt hat.
Mehrwerte der Schweizer Milchprodukte für die Zukunft sichern
11.10.2017
Schweizer Milchprodukte haben gegenüber ausländischen Produkten eine ganze Reihe von Mehrwerten. Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) zeigt in einem Bericht diese Mehrwerte auf und gibt Empfehlungen für die Kommunikation dieser Mehrwerte. Nun wird ein Monitoring-Instrument aufgebaut, das die bestehenden Vorteile überwachen wird.
AP 2022+: Die Milchwirtschaft muss gestärkt werden
21.09.2017
Das Grundsystem der heutigen Agrarpolitik besteht aus den drei Pfeilern Direktzahlungen, Grenzschutz und Marktstützung. Dieses System braucht in zentralen Punkten Korrekturen. Denn die vor vier Jahren eingeführte Neuausrichtung hat mit dazu beigetragen, dass die Milchwirtschaft an Konkurrenzkraft verloren hat.Die Milchbranche fordert den Bund dazu auf, im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ das bestehende System so zu überarbeiten, dass die Milchwirtschaft wieder eine Zukunftsperspektive hat.
A-Richtpreis steigt für das vierte Quartal 2017 um 3 Rappen
23.08.2017
Der Richtpreis für industriell verarbeitete Molkereimilch steigt im vierten Quartal auf 68 Rp./kg franko Rampe. Dies hat der Vorstand der BO Milch an seiner heutigen Sitzung entschieden. Zudem hat er eine Zwischenbilanz zur laufenden Mehrwertstrategie gezogen und den Auftrag für die Fortsetzung des Projekts gegeben.
BO Milch verurteilt ungerechtfertigte Anschuldigungen
29.05.2017
Der Vorstand der BO Milch hat am 24. Mai entschieden, den Richtpreis für industriell verarbeitete Molkereimilch im dritten Quartal unverändert bei 65 Rp./kg franko Rampe zu belassen. Dieser Entscheid hat verständlicherweise viele Diskussionen ausgelöst. Leider wurden dabei auch Behauptungen in die Welt gesetzt, welche nicht richtig sind, was zu ungerechtfertigten Anschuldigungen geführt hat.