Milchbranche entscheidet sich für einen flächendeckenden Nachhaltigkeitsstandard
27.02.2023
Der Vorstand der BO Milch hat am 22. Februar entschieden: Ab dem 1. Januar 2024 darf in der Schweiz nur noch Schweizer Milch produziert, gehandelt und verarbeitet werden, welche dem Nachhaltigkeitsstandard der Branche entspricht. Weiter hat er in einer ersten Lesung erweiterte Anforderungen zum Grünen Teppich für die Einführung einer zweiten Phase beraten, aber noch nicht beschlossen.
Grüner Teppich: Kompensationen
27.02.2023
Milchproduktionsbetrieben, die sich nicht an einem der Tierwohlprogramme des Bundes beteiligen, stehen ab April 2023 drei Kompensationsmöglichkeiten zur Auswahl, um den Grünen Teppich trotzdem zu erfüllen.
BOM Vorstand beschliesst reduzierten Einzug für Fonds für das vierte Quartal 2022
25.08.2022
Der Fonds Rohstoffverbilligung profitierte im ersten Halbjahr 2022 von den
hohen Preisen auf dem internationalen Milchmarkt. Der Vorstand der BO Milch
hat am 24. August in Kenntnis davon entschieden, befristet auf das vierte
Quartal den Einzug von 4,5 Rp. auf 2,5 Rp. pro Kilogramm nicht verkäste Milch
zu reduzieren.
Der Vorstand nominiert Peter Hegglin als Präsidenten der BO Milch
05.04.2017
Der Vorstand der BO Milch hat an einer Sitzung vom 5. April die Nachfolge von Markus Zemp als Präsident der BO Milch diskutiert. Er nominiert auf Vorschlag einer Findungskommission Ständerat Peter Hegglin zum neuen Präsidenten der BO Milch. Peter Hegglin hat sich bereit erklärt, das Präsidium bereits nach der Delegiertenversammlung vom 27. April 2017 zu übernehmen.
Die BO Milch stellt die Weichen für eine Nachfolgelösung Schoggigesetz
19.12.2016
Der Vorstand der BO Milch hat die Eckpunkte für eine privatrechtliche Nachfolgelösung zum heutigen Schoggigesetz sowie die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für temporären Milchfettüberschuss definiert. Ziel der Lösung ist, den Milchmarkt ab 2019 mit brancheneigenen Massnahmen zu stabilisieren. Der Vorstand will zu diesem Zweck zwei neue Branchenfonds einführen. Der Fonds „Rohstoffverbilligung Nahrungsmittelindustrie“ soll 80% der verfügbaren Mittel erhalten. Dem Fonds „Regulierung“ sollen 20% der Mittel zukommen. Der Käsesektor ist von der Nachfolgelösung weder bei der Finanzierung noch bei der Mittelverteilung betroffen.