«Übergangsfrist»
Vor allem älteren Betriebsleitenden soll es weiterhin möglich sein, während ihrer überblickbaren aktiven Berufszeit Milch zu produzieren, ohne dass sie noch in ein Stallbauprojekt investieren müssen. Für diese Betriebe wird der Grüne Teppich mit einer fünfjährigen «Übergangsfrist» ergänzt. Die Massnahme unterstreicht unter anderem den Aspekt der Sozialverträglichkeit des Grünen Teppichs.
Die Option «Übergangsfrist» steht ebenfalls Betriebsleitenden offen, die ein Milchviehstallprojekt planen, das den Anforderungen von BTS, RAUS oder Weidebeitrag entspricht, und Betriebsleitenden, deren Stallbauprojekt stockt. Die «Übergangsfrist» ist bis zum 31. Dezember 2028 begrenzt.
Um die Anforderungen der «Übergangsfrist» zu erfüllen, ist einer der folgenden Punkte nachzuweisen (die Unterlagen sind bei der BO Milch CWBnb2ZJbnt8bGdse31seXlgamEnamE@nospam einzureichen):
Grund | Einzusendende Unterlagen |
Jahrgang 1963 oder älter | Scan/Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Führerausweises. |
Betriebsübergabe bis Ende 2028 | Schriftliche Bestätigung der Beratungsstelle für persönliches Beratungsgespräch. |
Stockendes Stallbauprojekt1 |
- Scan/Kopie der amtlichen Eingangsbestätigung des Baugesuchs; - Beschrieb des Baugesuchs. |
Laufendes Stallbauprojekt1 | - Scan/Kopie der Pläne des Bauprojekts; - Kurze Beschreibung des aktuellen Stands des Projekts. |
1 Sobald der Stallbau abgeschlossen ist und sich der Betrieb für BTS, RAUS oder das Weidebeitrag angemeldet hat, meldet er sich für den Grünen Teppich an.
Zusätzlich sind die Betriebsleitenden aufgefordert, nach Lösungen zu suchen, um rasch eines der Tierwohlprogramme (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) zu erfüllen.
Milch aus «Übergangsfrist»-Betrieben erfüllt die Anforderungen des Grünen Teppichs nicht. Somit wird dafür kein Nachhaltigkeitszuschlag bezahlt. Hingegen wird sie auch nach dem 31. Dezember 2023 – dem Ende der Massenbilanz des Grünen Teppichs – gesammelt und verarbeitet.