Kompensationen




Milchproduktionsbetriebe, die Schwierigkeiten haben, sich an einem der Tierwohlprogramme des Bundes (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) und somit am Grünen Teppich zu beteiligen, haben die Möglichkeit, zwischen drei Kompensationen zu wählen oder – im Fall einer geplanten Betriebsauf- oder -übergabe – einen Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen für die sogenannte «Übergangsfrist» vorzulegen.

Ablauf für Betriebe, die noch nicht für den Grünen Teppich angemeldet sind

 

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1. «Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh»

Der Milchproduktionsbetrieb verpflichtet sich jährlich, zusammen mit dem Bestandestierarzt, den kostenpflichtigen Check gemäss Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh durchzuführen.

Zusätzlich Zugang zu Auslauf:

  • Im Sommerhalbjahr monatlich an mindestens 26 Tagen
  • Im Winterhalbjahr mindestens an 30 Tagen (analog TSchV)

Ablauf

  1. Anmeldung für Kompensation Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh (kostenpflichtig) auf DB Milch.
  2. DB Milch informiert BO Milch.
  3. DB Milch informiert Rindergesundheit Schweiz (RGS).
  4. RGS informiert den Bestandestierarzt des Betriebsleiters.
  5. RGS schickt die Checkliste an den Bestandestierarzt.
  6. RGS schickt die Checkliste an den Betriebsleiter.
  7. Der Betriebsleiter vereinbart einen Termin mit dem Bestandestierarzt.
  8. Der Betriebsleiter sucht die für den Check nötigen Daten zusammen.
  9. Der Bestandestierarzt schickt die ausgefüllte Checkliste an RGS. Die Daten werden anonymisiert und ausgewertet. Sie bleiben bei RGS.
  10. Der Bestandestierarzt und der Betriebsleiter bestätigen, dass sie die Milchviehherde gemeinsam begutachtet und die Checkliste ausgefüllt haben. Der Betriebsleiter schickt das Bestätigungsformular an die BO Milch.
  11. Der Milchproduktionsbetrieb erhält von RGS ein Zertifikat und den Status Grüner Teppich «erfüllt» auf DB Milch (sofern die Selbstdeklaration für die übrigen Anforderungen ebenfalls ausgefüllt sind).

Ablauf-Gesundheit.pdf

2. Sömmerung

Die Milchkühe werden jedes Jahr durchschnittlich während mindestens 80 Tagen gesömmert (Sömmerungsbetrieb gemäss TVD).

Sind die Kühe auf dem Talbetrieb, haben sie wie folgt Zugang zu einem Auslauf:

  • Im Sommerhalbjahr monatlich an mindestens 26 Tagen
  • Im Winterhalbjahr monatlich an mindestens 13 Tagen

3. Zur Frischverfütterung: 8 Aren Wiesenfläche pro Kuh

Auf dem Milchproduktionsbetrieb werden mindestens 8 Aren Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung genutzt (Eingrasen oder Weide).

Zusätzlich haben die Milchkühe wie folgt Zugang zu einem Auslauf:

  • Im Sommerhalbjahr monatlich an mindestens 26 Tagen
  • Im Winterhalbjahr monatlich an mindestens 13 Tagen

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