Grüner Teppich wird bis Ende des Jahres 2023 flächendeckend

230227_Kompensationen.pdf

Ab 1. Januar 2024 darf in der Schweiz nur noch Schweizer Milch produziert, gehandelt und verarbeitet werden, die dem Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch, dem Grünen Teppich, entspricht. Milchproduktionsbetriebe, die Schwierigkeiten haben, sich an einem der Tierwohlprogramme des Bundes (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) und somit am Grünen Teppich zu beteiligen, haben die Möglichkeit, zwischen drei Kompensationen zu wählen oder – im Fall einer geplanten Betriebsauf- oder -übergabe – einen Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen für die sogenannte «Übergangsfrist» vorzulegen. Milch von Betrieben, die die Anforderungen einer der Kompensationen erfüllen, entspricht dem Grünen Teppich und hat Anrecht auf den Nachhaltigkeitszuschlag. Betriebe, die sich nicht an einem Tierwohlprogramm des Bundes beteiligen, müssen sich zwischen April und Dezember 2023 für eine der untenstehenden Optionen entscheiden:

1. Kompensationsmöglichkeiten

  • Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh
    Der Milchproduktionsbetrieb verpflichtet sich jährlich, zusammen mit dem Bestandestierarzt, den Check zum Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh durchzuführen. Das Programm ist kostenpflichtig. Der Nachweis für den ersten Check ist, vom Betriebsleiter und vom Bestandestierarzt unterschrieben, bis spätestens Ende Dezember 2023 bei der BO Milch einzureichen. Zudem erhalten die Milchkühe dieser Betriebe während der Vegetationsperiode monatlich an mindestens 26 Tagen Zugang zu einem Auslauf. Während der Winterfütterungsperiode erhalten sie an mindestens 30 Tagen Auslauf, wobei sie gemäss Tierschutzverordnung höchstens zwei Wochen ohne Auslauf bleiben dürfen.

  • Sömmerung
    Die Milchkühe werden jedes Jahr während mindestens 80 Tage gesömmert (Sömmerungsbetrieb gemäss TVD). Befinden sich die Kühe nicht auf der Alp, erhalten sie im Winter an monatlich 13 Tagen und im Sommer an monatlich 26 Tagen Zugang zu einem Auslauf. 

  • Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung
    Pro Kuh werden mindestens 8 Aren Wiesenfläche zur Frischverfütterung genutzt (Eingrasen oder Weide). Zudem erhalten die Milchkühe im Winter an monatlich 13 und im Sommer an monatlich 26 Tagen Zugang zu einem Auslauf.

Betriebe, die eine der Kompensationen wählen, registrieren sich bis Ende Dezember 2023 per Selbstdeklaration bei dbmilch.ch. Sie sind dann für den Grünen Teppich angemeldet, und sie haben ab dem Folgemonat Anrecht auf den Nachhaltigkeitszuschlag. Für die Kompensation «Basis-Gesundheitsprogramm Milchvieh» gilt dies erst, wenn der erforderliche Nachweis bei der BO Milch eingegangen ist.

2. «Übergangsfrist»

Vor allem älteren Betriebsleitenden soll es weiterhin möglich sein, während ihrer überblickbaren aktiven Berufszeit Milch zu produzieren, ohne dass sie noch in ein Stallbauprojekt investieren müssen. Für diese Betriebe wird der Grüne Teppich mit einer fünfjährigen «Übergangsfrist» ergänzt. Die Massnahme unterstreicht unter anderem den Aspekt der Sozialverträglichkeit des Grünen Teppichs.

Die Option «Übergangsfrist» steht ebenfalls Betriebsleitenden offen, die ein Milchviehstallprojekt planen, das den Anforderungen von BTS, RAUS oder Weidebeitrag entspricht, und Betriebsleitenden, deren Stallbauprojekt stockt. Die «Übergangsfrist» ist bis zum 31. Dezember 2028 begrenzt.

Um die Anforderungen der «Übergangsfrist» zu erfüllen, ist einer der folgenden Punkte nachzuweisen (die Unterlagen sind bei der BO Milch einzureichen):

  • Alter der betriebsleitenden Person (Jahrgang 1963 und älter; offizielles Dokument);
  • betriebsspezifische Beratung für die Hofübergabe (Bestätigung der Beratungsstelle);
  • eingereichtes Baugesuch (amtliche Bestätigung, dass das Baugesuch eingereicht wurde, mit einem Beschrieb des Bauvorhabens);
  • Kopie der Pläne für Bauprojekt (wenn möglich A4-Format).

Zusätzlich werden die Betriebsleitenden aufgefordert, nach Lösungen zu suchen, um rasch eines der Tierwohlprogramme (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) zu erfüllen. Milch aus «Übergangsfrist»-Betrieben erfüllt die Anforderungen des Grünen Teppichs nicht. Somit wird dafür kein Nachhaltigkeitszuschlag bezahlt. Hingegen wird sie auch nach dem 31. Dezember 2023 – dem Ende der Massenbilanz des Grünen Teppichs – gesammelt und verarbeitet.

Die Massenbilanz endet in diesem Jahr

Mit den Neuerungen ist es allen Milchproduktionsbetrieben bis Ende 2023 möglich, beim Grünen Teppich mitzumachen oder sich für die «Übergangsfrist» zu registrieren. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Massenbilanz für Milch des Grünen Teppichs aufgehoben. Somit erfüllt ab diesem Zeitpunkt sämtliche Milch entweder die Anforderungen des Grünen Teppichs oder, in Ausnahmefällen, sie ist als «Übergangsfrist» angemeldet. Das heisst, dass sämtliche Erstmilchkäufer, Verarbeiter und Detailhändler ab Anfang 2024 ausschliesslich Milch oder Rahm mit Schweizer Herkunft von Akteuren übernehmen, die sich für den Grünen Teppich angemeldet haben.

Neuerungen zum Grünen Teppich in Kürze
  • Die Kompensationen «Basis-Gesundheitsprogramm Rindvieh», «Sömmerung» und «8 Aren Wiesenfläche pro Kuh zur Frischverfütterung» stehen ab April zur Auswahl (mit Nachhaltigkeitszuschlag).
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Betrieb für eine fünfjährige «Übergangsfrist» registrieren (ohne Nachhaltigkeitszuschlag).
  • Bis Ende Dezember 2023 haben sich sämtliche Milchproduzenten, Erstmilchkäufer, Milchhändler und -verarbeiter für den Grünen Teppich angemeldet.
  • Die Branchenorganisation Milch bekennt sich dazu, dass ab Januar 2024 ausschliesslich Milch und Rahm produziert, gesammelt, verarbeitet und verkauft werden, die die Anforderungen des Grünen Teppichs erfüllen oder die als «Übergangsfrist» angemeldet sind.
  • Ab Januar 2024 braucht es somit keine Massenbilanz mehr. 

© 2018 IP Lait | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

empty