Milchgeldabrechnung von Käsereien
Nicht verkäste, in den Molkereikanal verkaufte Milch

Merkblatt_Milchgeldabrechnung_Kaesereien.pdf

Die Audits zum Grünen Teppich in Käsereien und Molkereien zeigen, dass bei der Gestaltung der Abrechnungen für nachhaltige Milch, die in den Molkereimilchkanal fliesst (nachhaltige, nicht verkäste Milch), Unklarheiten auftreten. Mithilfe dieses Merkblatts werden sie ausgeräumt.

 

Das Merkblatt unterstützt den Erst- und Zweitmilchhandel von nicht verkäster Milch bzw. von abgegebener Molkereimilch in der korrekten Umsetzung des Reglements für den Standardvertrag und für die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und zur Segmentierung (gültig seit dem 1. Januar 2017) sowie des Reglements zum Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch
(Version 2 vom 11. Mai 2020). Beide Dokumente finden sich auf ip-lait.ch. Demnach müssen die hier aufgeführten Punkte seit der Einführung der beiden Reglemente eingehalten werden. Es gibt keine Übergangsfrist.

Hierbei geht es um den Umgang mit Milch, die den Anforderungen des Grünen Teppichs entspricht. Der Ausdruck Grüner Teppich ist gleichbedeutend mit dem Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch (BNSM).

 

Grundsätzliches

  • Die Milchgeldabrechnung an die Produzenten weist die Segmentierung sowie die Höhe des Zuschlags für den Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch (Grüner Teppich) aus, wie es die Reglemente zur Segmentierung und zum Branchenstand vorschreiben.
  • Der Zuschlag für den Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch (Grüner Teppich) wird ausschliesslich an Produzenten ausbezahlt, die sich dafür angemeldet haben. Welche das sind, ist auf ch (Grüner Teppich/Grüner Teppich für die Verarbeitung) ersichtlich.
  • Die Käserei/die Molkerei weiss, wie gross der Anteil Milch ist, die die Anforderungen des Branchenstandards Nachhaltige Schweizer Milch (Grüner Teppich) erfüllt (Quelle dieser Information: ch Grüner Teppich/Grüner Teppich für die Verarbeitung). Gegebenenfalls verlangt der Zweitmilchkäufer nach dieser Info.

 

  1. Segmentierung

Käsereien und Molkereien, die einen Teil der Milch als nicht verkäste Milch weiterverkaufen, müssen deren Segmentierung gegenüber den Milchproduzenten ausweisen.

  • Auf der Milchgeldabrechnung muss die Käserei gegenüber dem Produzenten ausweisen, wie gross der Anteil der Milch ist, der nicht im Betrieb verwertet worden ist, und welchen Preis die Käserei dafür bezahlt.
  • Aus dieser Information muss zusätzlich ersichtlich sein, in welches Segment diese Milch verkauft worden ist. Diese Information basiert auf der Abrechnung des Zweitmilchkäufers.

 

  1. Höhe des Zuschlags für den Grünen Teppich

Das Reglement zum Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch schreibt in «Anhang 5: Abgeltung BNSM» vor, dass für Molkereimilch des A-Segments, die den BNSM erfüllt, ein Zuschlag von 3 Rappen pro Kilo bezahlt werden muss. Dieser Zuschlag ist vom Erstmilchkäufer auf der Milchgeldabrechnung separat auszuweisen.

Der Erstmilchkäufer, in diesem Fall die Käserei oder die Molkerei, weist in der Milchgeldabrechnung aus, wie hoch der Zuschlag für den Grünen Teppich pro Kilo Milch ist, die die Anforderungen des Branchenstandards erfüllt. Diese Angabe basiert auf der Abrechnung des Zweitmilchkäufers (des Abnehmers der nicht verkästen, weiter verkauften Milch).

Verkauft eine Käserei Milch in den Molkereimilchkanal, ist es zulässig, den Zuschlag für den Grünen Teppich den Produzenten jährlich abzurechnen. Die Rückverfolgbarkeit der Abrechnung muss in jedem Fall gewährleistet sein.

 

  1. Zuschlag nur für Produzenten, die die Anforderungen erfüllen

Der Zuschlag für den Grünen Teppich wird ausschliesslich an Produzenten ausbezahlt, die sich für den Standard angemeldet haben. Welche das sind, ist auf dbmilch.ch (Grüner Teppich/Grüner Teppich für die Verarbeitung) ersichtlich.

Checkliste

—      Das Segment (A, B, C) der abgegebenen Milch, die in den Molkereikanal fliesst, ist bekannt.

—      Der Erstmilchkäufer (Käserei, Molkerei) verfügt über die Information, welche seiner Produzenten sich für den BNSM (Grüner Teppich) angemeldet haben.

—      Der Zuschlag für BNSM-Milch wird vollumfänglich an die Produzenten weitergegeben.

—      Der Zuschlag für BNSM-Milch wird ausschliesslich an Produzenten ausbezahlt, die sich für den BNSM angemeldet haben.

 

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