A-Richtpreis bleibt unverändert bei 68 Rappen

24.11.2017

Der Vorstand der BO Milch legt quartalsweise den Richtpreis für die Milch des A-Segments fest. Er hat an seiner Sitzung vom 24. November entschieden, den A-Richtpreis für das erste Quartal 2018 bei 68 Rappen pro Kilo Milch zu belassen. Der Richtpreis gilt für industriell verarbeitete Molkereimilch des A-Segments und ist die Entscheidungsgrundlage für die Preisverhandlungen zwischen den Marktpartnern. Der Vorstand hatte vor drei Monaten eine Erhöhung des Richtpreises um 3 Rappen beschlossen. Dieser Entscheid fiel vor dem Hintergrund der damals anziehenden Milchpreisen auf den europäischen Märkten.

Daneben hat der Vorstand mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am 15. November dem von der BO Milch gestellten Begehren zur Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit des Standardvertrags und der Segmentierung entsprochen hat. Diese Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit ist ein starkes Zeichen für die Milchbranche, denn damit gelten für alle Marktakteure die gleichen Regeln. Sie ist auch deshalb wichtig, weil das Reglement für den Standardvertrag und zur Segmentierung für Ordnung und Stabilität im Schweizer Milchmarkt sorgt.

Mit der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Regelung, dass bereits am 20. des Monats die Milchpreise für den Folgemonat verbindlich abgemacht werden müssen, hat die BO Milch die Verlässlichkeit und Transparenz im Milchmarkt verbessert. Auch diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2018 für alle Marktakteure, unabhängig davon, ob sie Mitglieder der BO Milch sind oder nicht.

Für Rückfragen

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung vom 24. November 2017

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