Milchbranche entscheidet sich für einen flächendeckenden Nachhaltigkeitsstandard

27.02.2023

Der Vorstand hat in der Februar-Sitzung beschlossen, dass ab 1. Januar 2024 nur noch Schweizer Milch gehandelt und verarbeitet wird, wenn diese nach den Richtlinien des Nachhaltigkeitsstandard der Branche produziert worden ist. Auch die Milchverarbeiter müssen Auflagen erfüllen. Damit dieser Schritt möglich ist, hat der Vorstand gleichwertige Kompensationsmöglichkeiten für diejenigen Betriebe geschaffen, denen weder BTS, RAUS oder das Bundesprogramm Weidebeitrag möglich ist. Dies beinhaltet insbesondere sehr hohe Anforderungen für die Tiergesundheit oder eine Sömmerung auf der Alp. Für ältere Betriebsleitende oder Betriebe, die ein Bauprojekt am Laufen haben, wird zudem eine Übergangsfrist geschaffen. Ein Merkblatt über die Details dieser Möglichkeiten und die Übergangsfrist ist hier zu finden.

Damit will es der Vorstand nicht bewenden lassen. Er hat bereits über eine Weiterentwicklung der Anforderungen für den Grünen Teppich diskutiert. Die ersten vorliegenden Vorschläge fanden nach langer Diskussion noch keine Mehrheit. Sie bilden aber die Basis für weitergehende Arbeiten für eine zweite Phase Grüner Teppich. Denn der Vorstand hat an der Sitzung vom 22. Februar sein Bekenntnis zur Weiterentwicklung nochmals bekräftigt.

Eine Richtpreisfestsetzung für Molkereimilch des A-Segments war für das zweite Quartal nicht nötig. Der Vorstand hatte den Richtpreis bereits im November 2022 bis Ende Juni 2023 auf 81 Rp. festgesetzt. Der Vorstand hat im Weiteren einstimmig die Organisation «Vereinigung Berner Milchproduzenten Cremo» (VBMC) als neues Mitglied bei der BO Milch aufgenommen.

Medienmitteilung

Für Rückfragen

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

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