Unveränderter A-Richtpreis für das zweite Quartal 2020

20.02.2020

Der Vorstand der BO Milch legt quartalsweise den Richtpreis für die Milch im A-Segment fest. Am 19. Februar 2020 hat der Vorstand diesen Richtpreis auf 71 Rp. kg festgelegt. Aufgrund der aktuellen Situation mit verhältnismässig knappem Butterlager hatten die Produzenten eine Richtpreiserhöhung gefordert. Diese Forderung fand im Vorstand keine Mehrheit. Somit bleibt der A-Richtpreis unverändert. In den 71 Rp. sind sowohl die seit dem 1. Januar 2019 vom Bund direkt mit der Milchproduktion verknüpfte Milchzulage von 4,5 Rp. pro kg als auch der am
1. September 2019 eingeführte Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rp./kg eingeschlossen.

Trotz des Entscheides, den Richtpreis nicht zu erhöhen, war sich der Vorstand darin einig, dass sich die tatsächlich ausbezahlten Milchpreise aufgrund der ungenügenden Butterlager näher an die Richtpreise entwickeln müssen.

Im weiteren hat der Vorstand eine erste Diskussion über die beiden agrarpolitischen Themen «AP22+» und das «Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020» geführt und eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, in den kommenden Wochen eine Stellungnahme der BO Milch zu verfassen.

Um die Wirkung der beiden auf den 1. Januar 2019 eingeführten Fonds Rohstoffverbilligung und Regulierung auf den Schweizer Milchmarkt einzuordnen, wird der Vorstand der BO Milch in diesem Frühjahr ein Seminar durchführen.

Zudem hat der Vorstand der BO Milch die Traktanden für die Delegiertenversammlung vom
27. April festgelegt.

Für Rückfragen:

Peter Hegglin, Präsident BO Milch, 079 743 48 19

Stefan Kohler, Geschäftsführer BO Milch, 031 381 71 11 / 078 828 18 58

Medienmitteilung

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