Richtpreise
Die Richtpreise bilden eine Entscheidungsgrundlage für Preisverhandlungen zwischen den Marktpartnern. Sie sollen faire Bedingungen schaffen und unnötigen Wettbewerb beim Rohstoffpreis verhindern. Die Wettbewerbsfähigkeit wird durch effiziente Produktionsprozesse und eine gezielte Marktstrategie erreicht.
Die Richtpreise gelten ausschliesslich für Molkereimilch.
Warum liegt der effektiv ausbezahlte Preis immer unter dem Richtpreis?
- Der Produzentenpreis gemäss BLW ist ein Durchschnitt von A-, B- und manchmal auch C-Milch.
- Die Verkehrsmilchzulage von 5 Rappen ist im Richtpreis inbegriffen und wird direkt vom Bund an den Produzenten bezahlt; der ausbezahlte Preis ist um 5 Rp. tiefer.
- Der Richtpreis versteht sich als Preis bei der Anlieferung beim Verarbeiter: die Transportkosten sowie vereinbarte Marktabzüge werden abgezogen.
Wie und von wem werden die Richtpreise festgelegt?