Der Bundesrat unterstützt Selbsthilfemassnahmen der Milchbranche
21.11.2025
An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat dem Begehren der Branchenorganisation Milch (BO Milch) zugestimmt und unseren Standardvertrag für weitere vier Jahre (2026–2029) allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch die allgemeinverbindlichen Bestimmungen zum Inhalt der Milchkaufverträge (z.B. Mindestdauer von 1 Jahr, Vereinbarung zu den Mengen und Preisen) und zur Segmentierung der Milch nach ihrer Verwertung einhalten müssen.
Der Bundesrat hat auch die Bestimmung übernommen, dass nur noch Milch gehandelt werden darf, wenn sie dem Branchenstandard des «Grünen Teppichs» entspricht. Wir sind von der grossen Bedeutung des Branchenstandards überzeugt, da er gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten das starke Engagement der Schweizer Milchwirtschaft für die Umwelt und das Tierwohl belegt.